Miete bei Untervermietung erhöhen?

2 Antworten

Die Erhöhung der Miete allein mit der Begründung der höheren Zahlung an den Eigentümer zu erklären genügt nicht. Ein Untermietvertrag ist mietrechtlich gesehen ein ganz normaler Vertrag, da gibt es keine Unterscheidung. Das bedeutet, du musst auch die Erhöhung so begründen, wie es im Gesetz vorgesehen ist, also entweder durch einen qualifizierten Mietspiegel, oder durch 3 Vergleichswohnungen oder durch ein Gutachten.

Soweit zum Rechtlichen. Ich jedoch würde aus praktischer Sicht zunächst mit dem Mieter sprechen, ihm die Situation erklären, warum du nicht gleich die höhere Miete angesetzt hast und um sein Verständnis werben. Dann wird er vielleicht einverstanden sein und ihr könnt eine entsprechende Vereinbarung auf dem kurzen Weg unterschreiben. Wenn das scheitert, kannst du immer noch den offiziellen Weg gehen.

Also :

A hat eine Mietwohnung - Wohnt er selber noch darin ?

Wieso hat A und B nicht gleich einen Untermietervertrag in höhe von 1120 gemacht ?

Was bekommt B alles vermietet ?

Hi Danke dir für die schnelle Antwort. Hier noch die Ergänzung:

A wohnt nicht in der Wohnung. B hat die vollständige Wohnung teilmöbliert gemietet.

A hatte es eilig und wollte die Wohnung keinem Fremden überlassen. B konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bezahlen

A hatte vor die Wohnung zu einem undefinierten späteren Zeitpunkt erneut zu beziehen.