Unterhaltsrückstand - Kontoauszüge und Kaufbelege

3 Antworten

Schnüfflen ist nicht erlaubt, er kann das Geld wo bekommen haben ohne Arbeit. Es zählen nur große Anschaffungen wie Immobilien, eventuell ein Auto wenn es nicht auf Schulden gekauft wurde.

Und wie sieht es mit Kontoauszügen bezüglich Einkommen aus?

Der Unterhalt kann neu überprüft werden, insofern auch andere Verdienste vorliegen. Allerdings: Für was er Geld ausgibt geht ja niemanden etwas an. Der Vater meines Sohnes hat noch nie Unterhalt gezahlt und wird es auch nie tun, es ist sowohl beim Jugendamt als auch Gericht bekannt. Ich müsste es immer wieder versuchen einzuklagen und ihm dabei nachweisen, dass er arbeiten geht. Anwaltskosten etc müsste ich auch selber zahlen. Und da geht es jetzt um Unterhalt, der tituliert ist! Heißt, dass es unglaublich schwierig werden könnte ihm nachzuweisen dass er noch mehr verdient, bzw. wenn das Jugendamt nichts unternehmen will und Du willst das so nicht akzeptieren, dann wirst Du wohl oder übel einen Anwalt zahlen müssen. Allerdings glaube ich kaum, dass es relevant ist, was er sich selber gekauft hat. Umgekehrt ist es ja auch so, dass der Unterhaltsberechtigte nicht nachweisen muss, dass das Geld auch in die Kinder fließt, selbst wenn diese nur "alte" , zerrissene und/oder Kleidung haben, aus denen sie längst rausgewachsen sind. Diejenige die den Unterhalt bekommt muss nicht nachweisen für was es ausgegeben wird, von daher erscheint es mir wenig logisch wenn der Unterhaltszahler nachweisen müsste, was er von seinem Verdienst kauft

honeymoon78  16.04.2013, 10:27

P.S.: Ja, die Lohnabrechnungen muss er natürlich vorzeigen wenn das Jugendamt es verlangt, ansonsten kann es eingeklagt werden. Kaufbelege natürlich nicht