Unterhaltspflichtiger in der Schweiz Kind in Deutschland
Der Kindesunterhalt wurde bereits 2009 von einem Schweizer Gericht festgelegt, mittlerweile lebe ich allerdings wieder in Deutschland. Der KV lebt nach wie vor in der Schweiz und bezahlt den festgelegten Unterhalt immer nur mit großen Verzögerungen, meistens erst alle 3 oder 4 Monate. Für Schweizer Verhältnisse bezahlt er einen geradezu lächerlichen Betrag, da zum damaligen Zeitpunkt seine finanziellen Mittel eher eingeschränkt waren. Dies hat sich mittlerweile deutlich geändert. Nun die Frage 1. Wenn ich den Unterhalt neu berechnet haben wollte - gilt dann die Düsseldorfer Tabelle oder sein Schweizer Einkommen? 2. Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, dass die Zahlungen pünktlich und regelmäßig erfolgen?
Vielen Dank vorab für eure Antworten...
3 Antworten
Nach deutschem Recht kannst Du alle zwei Jahre sein Einkommen hinsichtlich seiner "Leistungsfähigkeit" überprüfen lassen. Dies kann auch im Rahmen einer kostenlosen Beistandschaft des Jugendamtes geschehen - und in diesem Zusammenhang ein Titel erstellt werden, mit dem der Unterhalt dann pfändbar wäre.
Lebt der Unterhaltspflichtige nicht in Deutschland, hat er das Recht, sein Einkommen entsprechend der "Lebenshaltungskosten" seines "Aufenthaltslandes" anrechnen zu lassen.....
Vielen Dank, das bringt mich schon deutlich weiter.....
Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Richtschnur.
Der tatsächliche Unterhaltsbetrag berechnet sich ausschließlich nach den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Hierbei ist der Wohnort egal. Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen - die "treiben" das Geld dann für dich ein und geben ihm einen genauen Zahlungstermin.
vielen Dank für die schnelle Antwort.....
- Maßgeblich ist deutsches Unterhaltsrecht, das sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert.
- Bei unregelmäßiger Zahlung kannst Du mit dem Titel aus der Schweiz sein Gehalt oder sein Konto pfänden.