Unterhaltspflichtiger in der Schweiz Kind in Deutschland

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Nach deutschem Recht kannst Du alle zwei Jahre sein Einkommen hinsichtlich seiner "Leistungsfähigkeit" überprüfen lassen. Dies kann auch im Rahmen einer kostenlosen Beistandschaft des Jugendamtes geschehen - und in diesem Zusammenhang ein Titel erstellt werden, mit dem der Unterhalt dann pfändbar wäre.

Lebt der Unterhaltspflichtige nicht in Deutschland, hat er das Recht, sein Einkommen entsprechend der "Lebenshaltungskosten" seines "Aufenthaltslandes" anrechnen zu lassen.....

Nigel71 
Fragesteller
 13.02.2014, 16:26

Vielen Dank, das bringt mich schon deutlich weiter.....

Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Richtschnur.

Der tatsächliche Unterhaltsbetrag berechnet sich ausschließlich nach den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Hierbei ist der Wohnort egal. Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen - die "treiben" das Geld dann für dich ein und geben ihm einen genauen Zahlungstermin.

Nigel71 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:33

vielen Dank für die schnelle Antwort.....

  1. Maßgeblich ist deutsches Unterhaltsrecht, das sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert.
  2. Bei unregelmäßiger Zahlung kannst Du mit dem Titel aus der Schweiz sein Gehalt oder sein Konto pfänden.