Unterhalt einklagen nach 21 Jahren

10 Antworten

Hast du ein Glück! Allen Unkenrufen hier zum Trotz:

Unterhaltszahlungen verjähren nicht! Elternteile dürfen auch nicht auf Unterhaltszahlungen dem Kind gegenüber verzichten. Sie dürfen darauf verzichten, für sich selbst Unterhalt vom Expartner zu beziehen, allerdings NICHT auf die Zahlungen für das Kind verzichten. Das hätten die Eltern zwar manchmal gerne, aber der Gesetzgeber sieht das ganz anders, hier geht es um die Rechte des Kindes, über welche die Eltern nicht bestimmen dürfen.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich diese mal in Anspruch nehmen und dann mit einem Anwalt darüber sprechen.

Unterhaltszahlungen haben übrigens nichts mit der Ausbildung zu tun, es gibt Titel, die jahrelang gültig sind. Man wartet damit halt gemütlich auf eine passende Gelegenheit. Zum Beispiel, wenn der unterhaltspflichtige Elternpart wieder heiratet.

wobei es sich - leider - um einen Irrtum handelt: http://www.piloh.de/unterhalt-verjaehrung.html

@tintoretto

genau das hab ich mir auch gedacht!

@ rabenfeder, ich weiß nicht woher du dein wissen hast, aber einfaches googeln wird dich eines besseren belehren..
unterhaltszahlungen haben übrigens doch etwas mit der ausbildung zu tun, erstausbildung um genau zu sein. bis diese abgeschlossen ist hat man einen unterhaltsanspruch, danach nicht mehr.

und ich denke nicht, dass eltern sich strafbar machen, wenn beide einverstanden sind, dss kein unterhalt gezahlt wird weil zB die alleinerziehende mutter genug verdient um das kind zu unterhalten und zu versorgen.

@jaliya22

absolut richtig, jaliya22! Wenn kein Unterhaltstitel besteht, ....er müsste defacto jetzt aufgrund des Studiums eingeklagt werden.....und das könnte langwierig werden - eben wegen des fehlenden Unterhaltstitels per dato.

@jaliya22

Meine Mutter war arbeitslos und ich war leztes Jahr mal bei einer Anwältin und die hat gesagt das meine Mutter keine Rechte dazu hat auch wenn es ein abkommen war, Ich hab keine Ahnung werde wohl noch mal einen Anwalt aufsuchen.

@Jaqueline1188

ja, Jaqueline1188, wie ich schrieb, es gibt kostenlose Amtstage, das würde sicherlich am hilfreichsten sein!

@tintoretto

@ Rabenfeder

Man kann nicht auf zukünftige Unterhaltsansprüche rechtswirksam verzichten. 1614 BGB.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Unterhalt gefordert werden muss. Dieser Fall tritt nur ein, wenn Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.

@Eifelmensch

@Eifelmensch: Stumpfsinn! Was haben elterliche Unterhaltszahlungen mit dem Anspruch auf Sozialleistungen zu tun???? :(((

Woher weißt du das alles^^ ich war leztes Jahr bei einer Anwältin, hab es dann aber doch nicht gemacht weil ich bin ein Mensch mit Gewissen und wollte ihm nichts schlechtes obwohl ich ihn ja nicht wirklich kenne aber jetzt habe ich gesagt das mir das egal ist das ich jetzt nach mir schaue ich hoffe ich bekomme das Geld.

Unterhalt kann für die Vergangenheit ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem der/die Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde oder dem/der Antragsgegner/in eine Klage zugestellt wurde. Wichtig ist, das Kind zu benennen, für das Unterhalt gezahlt werden soll, und nach Möglichkeit in welcher Höhe und ab welchem genauen Datum Unterhalt gefordert wird. Nur dann ist gewährleistet, dass der Unterhalt rückwirkend geltend gemacht werden kann.

http://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung/kindesunterhalt.html

Kurz und knapp: Nein!

Deine Mutter war solange du minderjährig warst, die Vermögensobsorge auferlegt. Wenn sie keinen Unterhalt gefordert hat, musst du dir das jetzt anrechnen lassen.

Zudem sind Unterhaltsforderungen für die Vergangenheit grundsätzlich nicht möglich.

Du hättest bei deinem 18ten Geburtstag Klage einreichen müssen, jetzt ist es vermutlich zu spät, es sei denn du bist noch Schüler oder in Ausbildung (denn muß er bis zu deinem 25ten Geburtstag zahlen). (Hatte das gleiche Problem, bei mir gabs nix mehr zu gewinnen.).

Aber da fragst am besten einen Anwalt dazu, der hat mehr Ahnung von der Materie.

Ich bin noch in einer Ausbildung zum Glück

Ab dem 18ten Lebensjahr kannst du das selber machen. Du kannst Unterhalt einklagen, geh zu einem Anwalt