Unterhaltsanspruch noch da?


22.06.2020, 07:50

Wie sieht es aus, wenn man ein Praktikum macht?

5 Antworten

Bis Oktober kannst du dir einen Job suchen. Unterhalt steht dir nicht zu.

Normalerweise wird zwischen Schule und Studium eine Übergangszeit von 4 Monaten gewährt. Auch bis zum Frühjahr des nächsten Jahres gab es schon eine Gerichtsentscheidung, die dem "Kind" einen Anspruch zusicherten. Aber du hast über 1 Jahr nun Zeit und darfst selbst arbeiten gehen.

Vor dem Studium solltest du unbedingt einen BAföG Antrag stellen. Auch wenn der abgelehnt wird, so kann dein Vater sich nicht darauf berufen, dass BAföG vor Unterhalt geht. Ansonsten könnte man dich darauf verweisen und BAföG fiktiv anrechnen, wenn es zu einem Prozess wegen Unterhalt kommen würde.

Ein Praktikum welches in keinster Weise für dein Studium notwendig ist, würde dich hier auch nicht weiter bringen. Auch das wird dein Vater, zu Recht, ablehnen als Grund für Unterhalt. Ich wüsste jetzt auch nicht, was denn nun dagegen spricht selbst zu arbeiten?!

Deine Mutter soll Kindergeld beantragen, falls noch nicht geschehen. Damit hat sie 204 Euro mehr.

Der Betrag wird übrigens später auch voll beim Unterhalt angerechnet.

Sollte dein Vater alleine leistungsfähig sein, dann würden dir, max. 636 inkl. Kindergeld zustehen. Aber es kommt eben auch darauf an, was dein Vater "abziehen" kann und ob es vorrangige Unterhaltsberechtigte gibt wie z.B. eine neue Ehefrau oder weitere unterhaltsberechtigte Kinder, die im Unterhaltsrecht vor dir dran wären.

Es gibt zwar nach einem schulischen Abschluss eine Übergangszeit, in der dann weiter Unterhalt ( bei Leistungsfähigkeit ) gezahlt werden müsste, wenn man z.B. eine Ausbildung oder Studium nicht gleich beginnen könnte, weil eben der Start dieser erst später ist, nicht weil man noch keinen Bock hat und lieber erst einmal 1 Jahr nichts macht.

Wenn du also nicht bemüht warst eine Ausbildung oder Studium zeitnah zu beginnen, dann steht dir auch kein Unterhalt zu, auch nicht von deiner Mutter, dann musst du dir einen Nebenjob bis zum Beginn des Studiums suchen, damit du dann an deine Mutter zahlen kannst.

Unter 25 stünde deiner Mutter auch wieder Kindergeld für dich zu, dass kann sie dann gleich verrechnen.

Deutschschueler 
Fragesteller
 22.06.2020, 12:05

Ich habe mich für meinen Wunschstudiengang beworben und wurde im Wintersemester abgelehnt, mein Studiengang beginnt nur zum Wintersemester, weshalb ich das Jahr für ein Auslandsjahr nutzen wollte.

Gibt es mit den Nachweisen der Ablehnung Ansprüche?

isomatte  22.06.2020, 12:54
@Deutschschueler

Nein, erst zu Beginn des Studiums.

Du hättest nach der Ablehnung ja auch normal arbeiten können und dir ein Polster schaffen können.

Na ja, bis dahin kannst Du ja jobben gehen - ist Dir durchaus zuzumuten. Zudem zeigst Du Deinem Vater damit Deinen guten Willen!

Trotzdem bin ich der Meinung, daß Dir Unterhalt zusteht. Dieser muß allerdings nicht in Geld entrichtet werden - er kann z.B. auch dadurch erfolgen, indem Deine Eltern Dich bei sich wohnen lassen, indem sie Dich bei sich essen lassen oder indem sie Deine Wäsche waschen.

Ein Anwalt wird Dich da aber sicher besser beraten können.

Deutschschueler 
Fragesteller
 22.06.2020, 07:55

Ich wohne bei meiner Mutter und bezahle ihr auch einen Teil des Unterhalts für Essen usw., da meine Mutter deutlich weniger verdient als mein Vater...

Wenn er jetzt einfach nicht zahlt, wüsste ich nicht, wie ich das vor meiner Mutter rechtfertigen soll, da das schon eine große Einschränkung wäre

Judith171  22.06.2020, 11:59
@Deutschschueler

Du musst das nicht rechtfertigen, sondern Dein Vater.

Aber er hat recht, Du kannst auch arbeiten gehen.

Deutschschueler 
Fragesteller
 22.06.2020, 12:08
@Judith171

Meine Eltern haben wenig Kontakt, alles läuft mehr oder weniger über mich, weshalb mein Vater einfach sagt, dass ich das mit meiner Mutter klären soll...

Kessie1  22.06.2020, 21:24
@Judith171

Der Vater muss sich vor der Mutter gar nicht rechtfertigen. Sie kann auch mehr arbeiten gehen... Und das Kind muss in diesem Fall bis zum Studium eh arbeiten, wenn es Geld will und sich an den Kosten Zuhause beteiligen möchte.

Judith171  22.06.2020, 21:26
@Kessie1

Ach, ich dachte immer beide Eltern haben zu bezahlen, wenn der Sohn studiert.

Kessie1  22.06.2020, 21:30
@Judith171

In der Theorie ja... aber der Selbstbehalt liegt bei 1400 bereinigtem Netto. Hat die Mutter nicht mehr, dann ist sie raus. Da "darf" dann nun nur der Vater zahlen, da der angehende Student nicht mehr darauf hoffen darf (wie bei Schülern z.B.), dass die Mutter mehr arbeiten "muss" um sich zu beteiligen. Aber vielleicht gibt es vom Vater auch nichts bzw. nicht viel, wenn vorrangige Unterhaltsberechtigte noch da sind?!

Und in der Zwischenzeit darf das Kind selbst arbeiten bis zum Studium.

Judith171  22.06.2020, 21:33
@Kessie1

Die Mutter beteiligt sich am Lebensunterhalt mit Unterkunft und Verpflegung. Sie wascht und kocht für ihn.

Papa muss bezahlen.

Kessie1  22.06.2020, 21:41
@Judith171

Das ist definitiv falsch und darauf hoffen natürlich auch die Mütter bei Volljährigen :-). Was sie jetzt bietet ist eine freiwillige Leistung. Sie kann das Kind auch rauswerfen.

Der Unterhalt errechnet sich normalerweise aus dem bereinigtem Netto beider Elternteile. Dann wird gerechnet wer was zahlen kann und muss... Wäre das Kind nun Schüler und mit Mutti verkracht, dann könnte das Kind Mutti verklagen (wenn sie beispielsweise Teilzeit arbeitet) gefälligst Vollzeit arbeiten zu gehen... Tut natürlich kaum ein Kind, weil ja oft Papi "der Böse" ist und gefälligst bis zum jüngsten Tag zahlen soll (wie hier).

Oder es geht vor Gericht: Kind verklagt Papi (weil Mutti zu verklagen kommt ja nicht in Frage) und das Gericht sagt: ok, zahl mal schön Papi. Aber Papi denkt sich: schön und gut, aber die Höhe nicht (alleine) und nimmt Mutti, die laut Gesetz auch ALLES tun muss um sich am Unterhalt zu beteiligen in Regress. Dann unterstellt das Gericht der Mutter ein fiktives Gehalt, Papi zahlt weniger, Mutti zahlt auch (in der Theorie) und dem Kind ist eh egal , Hauptsache es fließt überhaupt Geld...

Das Problem vieler erwachsener Mütter ist, das sie nicht verstehen wollen, dass ab Volljährigkeit BEIDE Elternteile barunterhaltsverpflichtet sind. Ob Mutti ihren Teil nun in Kost und Logis begleicht, ist eine Sache zwischen ihr und dem Kind und hat Papi nicht zu interessieren. Aber handelt es sich um ein privilegiertes Kind, dann könnte Papi die "arbeitscheue" Mutti in Regress nehmen. Denn warum soll er ackern und sie sitzt Zuhause und lackiert sich die Nägel (um es mal sehr überspitzt auszudrücken...)

Kessie1  23.06.2020, 01:36
@Judith171

Ja, bekannt... was soll mir das jetzt sagen :-)? BAföG ist vorrangig zu beantragen. In diesem Fall, falls keine vorrangigen Unterhaltsberechtigten da sind, ist davon auszugehen, dass kein BAföG bewilligt wird. Somit greift wieder die Unterhaltspflicht der Eltern.

Deutschschueler 
Fragesteller
 23.06.2020, 21:50
@Kessie1

Danke für eure Beiträge, es wurde mit angeführt ob es noch weitere Unterhaltsberechtigte gibt, ich habe noch einen 15-jährigen Bruder der noch in die Schule geht er ist vor mir in Bezug auf den Unterhalt vorrangig. Gegenüber anderen Personen ist mein Vater nicht unterhaltspflichtig.

Noch eine andere Frage, ich wohne bei meiner Mutter, sie bekommt deshalb das Kindergeld... ist es in euren Augen gerechtfertigt, dass ich nochmal 200€ jeden Monat an meine Mutter zahle um alle Kosten zu decken, wie essen etc.? Meine Mutter ist mir ja genauso unterhaltspflichtig...

Wenn ich jetzt ausziehen würde hätte jedoch auch keinerlei Anspruch auf Unterhalt von meiner Mutter...

Kessie1  23.06.2020, 23:24
@Deutschschueler

Dein Bruder geht dir im Unterhalt vor. wohnt er bei der Mutter? Dann zahlt der Vater hier ja den Betrag laut Düsseldorfer Tabelle. Das geht natürlich vorrangig von seinem bereinigtem Netto runter.

Ja, deine Mutter ist dir ebenfalls unterhaltsverpflichtet. Aber da dein Vater den Mindestunterhalt alleine aufbringen kann, ist sie erstmal raus.

Du musst für das Studium eh vorrangig BAföG beantragen. Dann bekommst du von dort einen Bescheid, ggf. einen ablehnenden Bescheid. Dann sind wieder deine Eltern dran bzw. der Vater, da die Mutter nicht leistungsfähig ist. Sie ist auch nicht mehr verpflichtet mehr zu arbeiten, damit du mehr bekommst.

Das Kindergeld ist Teil deines Unterhaltes - zumindest rechnerisch. Da sie es komplett einbehält, musst du mit ihr reden, was sie meint, was du an Kost und Logis noch zu zahlen hast. Da sie allerdings nichts zu deinem Unterhalt beiträgt (in Summe), sollte man da einen fairen Kompromiss finden.

Einen Auszug muss Niemand finanzieren. Es sei denn, der Studienplatz ist weit von Zuhause entfernt. Deine Mutter ist dann immer noch nicht leistungsfähig, das Kindergeld kannst du abzweigen lassen oder sie überweist es dir. In der Theorie stehen dir mit eigener Wohnung 860 Euro zu. Auch hier gilt: vorrangig BAföG! Wenn dein Vater nun z. B. alleine den Mindestunterhalt zahlen müsste in Höhe von 326 Euro (plus Kindergeld), bedeutet es aber nicht, dass du grundlos Zuhause ausziehst und er dann 860 inkl. Kindergeld zahlt, auch wenn er es zahlen könnte...

Du solltest dir jetzt erstmal einen Job suchen. Da Niemand unterhaltsverpflichtet ist derzeit, ist dies ja nur recht und billig. Wenn dein Studium beginnt hast du rechtzeitig einen BAföG Antrag gestellt und siehst dann ob du von dort was bekommst oder nichts.

das ist korrekt, wenn du nicht in schule oder ausbildung/studium bist, steht dir kein unterhalt zu. deine laufenden kosten wirst du also aus arbeit bestreiten müssen.

M. W. gibt es, wenn Du nichts machst, auch keinen Unterhalt.

Wohnst Du allein?

Deutschschueler 
Fragesteller
 22.06.2020, 07:59

Was ist M. W.?

Wohne bei meiner Mutter aber zahle ihr monatlich einen Anteil des Unterhalts

beangato  22.06.2020, 08:00
@Deutschschueler

Meines Wissens

Wovon zahlst Du ihr Geld, wenn Du keins hast?

Deutschschueler 
Fragesteller
 22.06.2020, 08:03
@beangato

keine Ahnung, das stand noch garnicht zur Debatte, weil wir bis jzt immer davon ausgegangen sind, das ich auch bis zu meinem Studium, die zeit wo ich wieder in Deutschland bin unterhalt bekomme, für meine Mutter wäre es wahrscheinlich eine größere Einschränkung wenn ich keinen Unterhalt bekomme als für mich.

wushelse  22.06.2020, 10:45
@Deutschschueler

deine mutter ist dir genauso unterhaltspflichtig. du wirst also arbeiten gehen müssen um zu hause deine kosten zu bestreiten. ab beginn des studiums muss neu gerechnet werden mit einkommen beider eltern.

Deutschschueler 
Fragesteller
 22.06.2020, 12:19
@wushelse

Meine Mutter ist ganz knapp unter der Selbstbehaltsgrenze und mein Vater verdient Netto 3600€, also werde sehr wahrscheinlich nur von meinem Vater Unterhalt bekommen, Bafög steht mir auch nicht zu.

wushelse  22.06.2020, 14:57
@Deutschschueler

dann wirst du bis beginn des studiums selbst für dich sorgen müssen um den lebensunterhalt zu bestreiten oder deine mutter muss für euch alg2 aufstockend beantragen.