Unterhaltkürzung bei Teilzeit

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Der Kindesvater unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, er muss alles möglich tun, um den Mindestunterhalt zu leisten.Dieser beträgt je nach Alter des Kindes 225/272/334€. Ein Gericht könnte ihm auch ein fiktives Einkommen unterstellen. Die teilzeittätigkeit ist in keinem Fall zulässig.

Hast Du beim Jugendamt eine Beistandschaft eingereichtet? Gute Seite zu dem Thema findest Du auch hier: www.treffpunkteltern.de

Geh zum Anwalt und laß Dich beraten. Möglicherweise kann man ihn dazu verurteilen, mehr zu arbeiten, wenn man ihm die Mutwilligkeit nachweisen kann bzw. wenn er nicht krank oder behindert ist. Auf jeden Fall würde ich nicht von mir aus auf irgendwas verzichten. Gruß, q.

Steffi0710 
Fragesteller
 31.01.2010, 09:07

Danke !! Schlimm finde ich eigentlich, dass das Jugendamt allen ernstes gefragt hat ob ich verzichten möchte, also bei aller Liebe, ich hab ja schon die ganzen Jahre nichts dazu gesagt das es nicht angepasst wurde. Aber dann die "Unlust" zu finanzieren ???

Nimm Dir einen Anwalt, der läßt sich nicht auf solche Halbheiten ein. Der Vater ist verpflichtet, den Mindestunterhalt sicherzustellen. Selbst wenn er dazu einen Nebenjob annehmen müßte. Diese Teilzeitnummer solltest Du ihm nicht durchgehen lassen.

du solltest dich mal bei einem anwalt beraten lassen. mir wurde vom jugendamt erklärt das man als unterhaltspflichtiger alles tun muss um den mindestunterhalt zahlen zu können. gegebenfalls kann sogar ein job wechsel durchgesezt werden wenn damit der kindsunterhalt gesichert werden würde.

Nein das ist nicht rechtens und kann auch gar nicht funktionieren. Vielleicht solltest Du Dich mal von einem Anwalt beraten lassen