Unterhaltkürzung bei Teilzeit
Hallo mein Exmann zahlt für unsere beiden Kinder Kindsunterhalt, dieser wurde seit 8 Jahren nicht mehr neu berechnet. Nun arbeitet mein Exmann Teilzeit (das Geld reicht ihm und er hat keine Lust für ein paar Euros mehr, soviel zu arbeiten - seine Worte) Er möchte in Zukunft auch nur noch die Hälfte des Kindsunterhalts zahlen, ist das rechtens ?? Er war beim Jugendamt und hat seine Verdienstbescheinigungen vorgelegt, ohne zu sage das er Teilzeit arbeitet (und jederzeit wieder in Vollzeit gehen kann). Das Jugendamt hat mich daraufhin kontaktiert um mich zu fragen ob ich auf einen Teil des Unterhalts verzichten würde !!! Und diese Frage kam nachdem ich klargestellt habe, dass er nur Halbtags arbeitet. Wenn sich das rumspricht.......arme Kinder... Ich kann mir aber nicht vorstellen das dies so einfach gemacht werden kann, hat jemand Ahnung davon ??
5 Antworten
Der Kindesvater unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, er muss alles möglich tun, um den Mindestunterhalt zu leisten.Dieser beträgt je nach Alter des Kindes 225/272/334€. Ein Gericht könnte ihm auch ein fiktives Einkommen unterstellen. Die teilzeittätigkeit ist in keinem Fall zulässig.
Hast Du beim Jugendamt eine Beistandschaft eingereichtet? Gute Seite zu dem Thema findest Du auch hier: www.treffpunkteltern.de
Geh zum Anwalt und laß Dich beraten. Möglicherweise kann man ihn dazu verurteilen, mehr zu arbeiten, wenn man ihm die Mutwilligkeit nachweisen kann bzw. wenn er nicht krank oder behindert ist. Auf jeden Fall würde ich nicht von mir aus auf irgendwas verzichten. Gruß, q.
Danke !! Schlimm finde ich eigentlich, dass das Jugendamt allen ernstes gefragt hat ob ich verzichten möchte, also bei aller Liebe, ich hab ja schon die ganzen Jahre nichts dazu gesagt das es nicht angepasst wurde. Aber dann die "Unlust" zu finanzieren ???
Nimm Dir einen Anwalt, der läßt sich nicht auf solche Halbheiten ein. Der Vater ist verpflichtet, den Mindestunterhalt sicherzustellen. Selbst wenn er dazu einen Nebenjob annehmen müßte. Diese Teilzeitnummer solltest Du ihm nicht durchgehen lassen.
du solltest dich mal bei einem anwalt beraten lassen. mir wurde vom jugendamt erklärt das man als unterhaltspflichtiger alles tun muss um den mindestunterhalt zahlen zu können. gegebenfalls kann sogar ein job wechsel durchgesezt werden wenn damit der kindsunterhalt gesichert werden würde.
Nein das ist nicht rechtens und kann auch gar nicht funktionieren. Vielleicht solltest Du Dich mal von einem Anwalt beraten lassen