Unterhalt zahlen wenn man in der Jugendhilfe lebt?
Hi,
vielen Dank das du hier rauf geschaltet bist und mir vllt auch helfen kannst.
Kurz zu mir. Ich bin 20 Jahre und werdender Vater. Das Glück ist Groß!!! Meine Frau und ich haben auch Pläne mit zusammen ziehen und Familie sein, das ganze Drum und Dran. Derzeit lebe ich aber noch in der Jugendhilfe und garnicht in der Lage Unterhalt zahlen zu können.
Bin ich jetzt trz verpflichtet zu einer Stelle zu laufen und Unterhaltshilfe zu beantragen welche ich dan später zurück erstatten muss? Die Kindes Mutter und Ich als Kundesvater wollen ja auch zusammenziehen.
kurz anzumerken: ich freue mich wirklich sehr auf das Kind, trotz der Tatsache das dieses nicht geplant war. Also bitte kommt mir nicht mit ,,so jung” oder ,,unverantwortlich”
Ich hoffe sehr jemand kann meine Fragezeichen im Gesicht beantworten.
mit freundlichen Grüßen
Philipp
2 Antworten
mit geburt des kindes wirst du unterhaltspflichtig für das kind und die mutter. weiterhin für die erstausstattung des kindes. wo du wohnst ist völlig irrelevant, du wirst arbeiten müssen um den unterhalt leisten zu können.
solange du in ausbildung bist, nicht mit der km zusammen wohnst, kann diese für das kind unterhaltsvorschuss beantragen. das musst du dann auch nicht zurückzahlen. bist du nur arbeitslos, wird man dir auferlegen zügig in arbeit zu kommen und wenn du mehrere jobs hast.
Derzeit lebe ich aber noch in der Jugendhilfe und garnicht in der Lage Unterhalt zahlen zu können.
Gehst du denn noch zur Schule oder bist du in einer Ausbildung? Oder hast du bereits eine Ausbildung und nur keinen Job?
Wenn das Kind auf der Welt ist, dann soll deine Freundin Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann wird eh deine Leistungsfähigkeit geprüft.
Dann solltet ihr euch beim Amt mal erkundigen was es dazu geben würde. Also aufstockendes Hartz 4, Wohngeld etc.
Derzeit hole ich meinen Abschluss nach und strebe eine Fallschirmjäger Ausbildung an. Meine Freundin und ich würde zusammenziehen wollen und als ein gemeinsamer Haushalt leben wollen.