Getrenntlebender Ehemann arbeitet muss er für mich Unterhalt zahlen?
Hallo,
ich lebe getrennt lebend von meinem Mann. Ich bekommenUnterhalt für 2 Kinder und Arbeitslosegeld 2.
Wie viel muss mein Mann mir Unterhalt zahlen?
Und kann das Jobcenter von meinem Mann Geld verlangen weil er arbeitet?
Ich möchte nicht das er stress hat wegen mir und das alles getrennt ist. Also das er sein Geld hat und ich mein Geld vom Jobcenter bis ich arbeiten kann ohne das er mir etwas vorhalten kann weil er mir alles geben muss.
Also kann das Jobcenter auf ihn zurück kommen?
Oder wenn wir irgendwann (wenn es sich zwischen uns mal legen sollte) zusammenziehen, kann das Jobcenter dann rückwirkend Geld von ihm verlangen?
8 Antworten
Hallo, bei mir war es nach der Trennung ähnlich, habe zu meinem Verdienst aufstockend ALGII erhalten und das Amt hat meinen Exmann angeschrieben und er musste alles angeben damit geprüft werden konnte ob er für mich auch Unterhalt zahlen muss. Da du vom Amt Geld beziehst, staune ich dass man deinen noch Ehemann nicht angeschrieben hat. Ämter versuchen ja zu sparen wo es geht. Angenommen er verdient sehr gut und müsste dann für dich Unterhalt zahlen würde man es bei dir anrechnen. Es müsste wie gesagt geprüft werden. Das kann noch passieren.
MFG
Okay, dann kann es noch kommen, dass das Amt es prüfen wird. Alles nicht so einfach die Bürokratie, wünsche viel Glück. Habs auch geschafft.
Das Amt kann von deinem Ex Gehaltsnachweise fordern und entsprechendes Einkommen vorausgesetzt, auch Unterhalt für dich. Das kannst du nicht verhindern, ansonsten rechnen sie dir den Unterhalt an und du bekommst weniger alg2.
Wenn der Mann ein entsprechend hohes Einkommen erzielt, muss er zuerst einmal Unterhalt für die Kinder zahlen.
Sollte ihm danach noch genug von seinem Einkommen übrig bleiben (mehr als 1200 Euro) müsste er Dir ggf. noch "Trennungsunterhalt" zahlen (bis zur möglichen Scheidung).
Seine möglichen Leistungen hätten also in jedem Fall Vorrang vor den Zahlungen des Jobcenters (oder der Unterhaltsvorschusskasse....). Dieses wird sein Einkommen überprüfen - und dann ggf. an Dich gezahlte Beträge von ihm zurückfordern.
DU musst Unterhalt von Deinem Mann fordern.
Kannst doch nicht auf Kosten des Staates leben, wenn Dein Mann zahlen kann. Finde ich unverschämt.
Auch ich wurde aufgefordert, mein Scheidungsurteil (nach DDR-Recht geschieden, da gab es keinen gegenseitigen Unterhalt) einreichen, damit das Jobcenter prüfen konnte, ob mir mein Geschiedener Unterhlat zahlen muss.
Ja, da er ja zum Unterhalt verpflichtet ist.
Das JC wird sich an deinen Exmann wenden.
Das kann daran liegen, das er bis vor kurzem ja arbeitslos war. Er arbeitet so ca seit . 2-3 Wochen . Danke für die Antwort :)