Berechnung von Unterhalt durch das Jugendamt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist so korrekt, er ist ja jetzt nicht arbeitslos und kann daher auch mehr zahlen. Sollte er erneut unverschuldet arbeitslos werden, kann er eine Neuberechnung beantragen. Die 12 Monate werden nur verlangt, damit Sachen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder hohe Schwankungen im Einkommen berücksichtigt werden können bei der Berechnung.

Wenn also jemand Beispielsweise 1500 netto hat, aber noch hohe Sonderzahlungen, dann wird sein netto eben auf 1650 Euro angesetzt. Bei hohen Schwankungen wird der Durchschnittsverdient genommen, aber eben der, wo man auch gearbeitet hat, daher waren die 10 Monate korrekt. Evtl. hat er jetzt ja sogar mehr Sonderzahlungen in der Zukunft als bei Arbeitsbeginn und fährt bei der Berechnung damit sogar gut. Das Einkommen kann aber alle 2 Jahre neu überprüft werden.

Hallo,die Berechnung ist so richtig, da sie auch den zukünftigen Unterhalt berechnet und es ist nicht davon auszugehen, das Ihr Sohn in den zukünftigen Jahren nur 10 von 12 Monaten arbeiten wird.

Nein, die Berechnung ist so korrekt.

Wenn er nichts verdient hat, kann auch nichts angerechnet werden und der Zeitraum verkürzt sich logischerweise auf die Zeit, in der verdient wurde.

Ich finde das ja frech, wie man sich hier um den Unterhalt drücken will.


Er hat doch verdient, und zwar ALG I für 2 Monate.

Wer sagt denn das man sich um Unterhalt drücken will, es muss aber alles seine Richtigkeit haben und was berechnet wird, wird auch bezahlt. Aber oftmals haben Rentner weniger Geld zur Verfügung. Also was Recht ist, sollte auch Recht bleiben.

@geell

Da es einen Mindestselbstbehalt gibt ist auch das Überleben des Unterhaltpglichtigen gesichert.

@geell

ALG ist eine Lohnersatzleistung, kein Verdienst.

Das ist so richtig, wie es berechnet worden ist.