Kann man den Unterhalt auch bar zahlen?

10 Antworten

Worin liegt denn der Vorteil, den Unterhalt in Bar zu zahlen? Das können sie regeln wie sie wollen wenn beide einverstanden sind.

Warum nicht, aber nur gegen einen schriftlichen Nachweis. Das ist für beide Seiten als Absicherung zu sehen.

Ja klar, es ist egal wie der Unterhalt erbracht wird (kann auch z.Bsp. in Form von Kleidung im Wert des Unterhalts oder sonst was geschehen)!

Würde es aber auf alle Fälle jedes mal unterschreiben lassen, was er gezahlt hat und so.

Bei mir wollte das Jugendamt das ich es zum Jugendamt überweise und die hatten es an der Kindesmutter überwiesen.Mir war es egal Hauptsache ich hatte ein Beleg.

Hat mein Bruder bei seiner Exfreundin auch gemacht.Er hat es sich dann jedesmal von ihr schriftlich bestätigen lassen.Er hat es aber vorher beim zuständigen Amt gemeldet.(Sicherheitshalber.)

Delphin 
Beitragsersteller
 06.03.2008, 21:53

Bei welchem Amt?Meinst Du vielleicht das Jugendamt?Sollte mein Sohn da vielleicht mal vor sprechen?