Ist die Unterhaltpflicht des Mannes höher, wenn seine eltern reich sind?

4 Antworten

Die Schwiegereltern haben ja mit der Frau des Sohnes gar nichts zu tun. Wenn es um Kindesunterhalt geht und der Vater kann den nicht ausreichend leisten, dann kann man ggf. beruecksichtigen, dass er ja guenstig wohnt und dann den Selbstbehalt runter setzen.

Da die Frau aber eh schon ausreichend verdient (1000 Euro reichen ja zum Leben fuer sich), erhaelt sie wohl ggf. noch Trennungsunterhalt zugesprochen, aber nachehelichen Unterhalt sicher nicht. Grundlage hierfuer ist allein sein Einkommen.

Neben einem grosszuegigen Kindesunterhalt koennte ich mir noch ca. 1 Jahr Trennungsunterhalt mit ca. 600 Euro vorstellen. Danach wird wohl nur noch der Kindesunterhalt zu zahlen sein nach Duesseldorfer Tabelle.

Kuendigt er seine Stelle schuldhaft, kann man ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen, zumindest der Kindesmindestunterhalt wird wohl zu zahlen sein, hier koennten auch ggf. vom Richter die Eltern mit herangezogen werden, damit dieser gezahlt wird.

Ist aber halt immer eine Einzelentscheidung des Richters.

Es geht hier ja auch darum, Kind und Frau zu versorgen, bis sich beide selbst versorgen koennen, es geht nicht darum, anderen ihren Reichtum zu neiden und was vom Kuchen abhaben zu wollen. Das ist deren Eigentum und Einkommen und die haben die Ex-Schwiegertochter nicht geheiratet, sie duerfen dafuer daher auch nicht bestraft werden. Teilbar ist nur der eheliche Besitz, nicht der der Grosseltern.

falsch, Zuwendungen dritter sprich hier seine Eltern wird kein Selbstbehalt reduziert

nein - es gibt kindesunterhalt nach düsseldorfer tabelle. die frau kann sich gefälligst selbst um ihren unterhalt kümmern und arbeiten gehen. die großeltern werden erst dann zum unterhalt rangezogen wenn er nicht kann. dann aber nicht nur seine eltern, sondern auch ihre eltern. sprich dann zahlen beide großelternpaare unterhalt. in der regel passiert das sehr selten.

wenn er nicht zahlen kann geht die km leer aus und muss noch mehr sich selbst fordern arbeiten zu gehen. oder sie gibt das kind zum vater oder er nimmt es mit und sie zahlt unterhalt. nur weil er gerade bei den eltern ist, heißt es ja nicht das die kinder dauerhaft bei der mutter verbleiben.

können die Ex-Schwiegereltern der Frau als Unterhaltszahler herangezogen werden?

Für das Kind ja, für die Frau nein. Nach §1601 BGB sind Verwante in grader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. Das heißt auch die Großeltern haben grundsätzlich eine Unterhaltspflicht.

Was wäre wenn der Mann den Job nicht selbstverschuldet verliert und keine Lust mehr arbeiten zu gehen hat, da er von seinen Eltern gut versorgt wird?


Bei vorsätzlicher Einkommenreduzierung kann ggf. mit die alten Einkommen weitergerechnet werden. Hier ist aber das Problem, das der Unterhalt dann nur auf den Papier steht und zwar Schulden auflaufen, diese aber nicht eingetrieben werden können.

Hat die Frau unter diesen Umständen die Chance mehr Unterhalt vor Gericht zugesichert zu bekommen, da ihre Ex-Schwiegereltern Millionäre sind?

Das dürfte schwirig werden. Aber Unterhalt ist sowieso Richterwillkür.

Im Übrigen kann sofern das Kind alt genug ist, von der Frau eine Vollzeitbeschäftigung verlangt werden.




Nein, da die Ex-Schwiegereltern nichts mit der Beziehung zu tun haben.

Also ist ein arbeitsloser Mann dessen Eltern Millionäre sind nicht unterhaltspflichtig, wenn das so ist... :) 

@bla10000

Jein, er ist unterhaltspflichtig, solange er aber kein Einkommen hat, kann er dem jedoch nicht nachkommen.

@bla10000

Gegenüber Kindern sind auch die 4 Großeltern unterhaltspflichtig, sofern die Eltern nicht leistungsfähig sind. Allerdings gelten für Enkel andere Selbstbehalte und diese stehen weit hinten in der Rangfolge.

die antwort ist falsch. natürlich werden die großeltern rangezogen wenn da was zu holen ist. aber beide großelternteile.