Unterhalt behalten, wenn Kind über Wochen beim Vater?

5 Antworten

Als Mutter hast du, nehme ich an, das Aufenthaltsbestimmungsrecht. heisst, deine Tochter ist bei dir gemeldet und wohnt bei dir - also versorgst du sie auch, kleidest sie ein etc pp.

Wenn sie - aus irgendwelchen Gründen, selbst wünscht, eine Weile beim Vater zu bleiben OHNE sich jedoch dort zu melden, also über das Einwohnermeldeamt, müsstest du den Unterhalt behalten dürfen.

Wird das ein Dauerzustand, fragt sich, ob der Vater am Ende nicht leistet, wofür du den Unterhalt bekommst. Dann sollte sie sich aber auch dort amtlich melden.

Sprich doch mal mit dem Jugendamt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, nur weil das Kind mal ein paar Wochen beim Vater lebt, direkt der Unterhalt einbehalten werdne darf. Denn du zahlst ja weiter Wohnung und Nebenkosten, die du ja hast, WEIL dein Kind bei dir gemeldet ist.

Ich kenne einen Fall aus meinem Bekanntenkreis, wo die Kinder jeweils immer in den Ferien (6 Wochen Sommer, 2 Wochen herbst. 2 Wochen Ostern) beim Vater sind. Unterhalt erhält die Mutter trotzdem durchgehend.

Terri18 
Fragesteller
 15.11.2013, 09:21

hallo, in dem fall geht es um die Ex meines Freundes. Sieist für unbestimmte zeit weg und hat die Tochter da gelassen. Alle Fixkosten werden vom Amt bezahlt. Aberich kann den hintergedanken schon nachvollziehen. Danke für die Antwort.

darf er offiziell den Unterhalt für das Kind einbehalten? Wenn ja, gibt es dazu was schwarz auf weiß?

Nur wenn das Familiengericht zustimmt bzw er nen Antrag stellt..

peace^^

nein, denn der grösste teil des unterhaltes wird für die größere wohnung (da miete höher ist), kleidung, beiträge zu vereinen, usw benötigt...und diese kosten hat die mutter auch jetzt noch....

Terri18 
Fragesteller
 15.11.2013, 09:18

und wenn die Mutter alles vom Amt bezahlt bekommt? - Der vater musste nun Ausstattung und Kleidung etc. kaufen weil die Mutter wenig bis nichts hatte. Also ist das eine allgemeine Regelung?

captron15  15.11.2013, 09:24
@Terri18

auch dann nicht, eine kürzung des unterhaltes ist auch bei einem längeren aufenthalt des kindes beim vater nicht möglich....erst wenn das kind auch zur hälfte dauerhaft beim vater lebt (geteiltes sorgerecht) ist es zulässig...leider...

Wenn das Kind länger bei ihm bleibt, muss er auch keinen Unterhalt zahlen, das stimmt.

erkundige dich aber mal genau bei der Unterhaltskasse.

das wird schon so sein - holt euch aber lieber "rueckendeckung" vom fuer euch zustaendigen jugendamt