Unterhalt , wenn Unterhaltsberechtigter in Haft sitzt?

3 Antworten

Bis zum 18. Geburtstag besteht ein Unterhaltsanspruch des Kindes ( das Kind hat den Anspruch, nicht ein Elternteil) völlig unabhängig von seiner Lebenssituation. Auch in Haft wird also der volle Unterhaltsanspruch fällig.

Aufgrund der Inhaftierung fehlt es an der Bedürftigkeit, so dass für diese Zeit wohl kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss..bei der Unterbringung in eine Jugendeinrichtung würden beide Eltern zur Kasse gebeten....Etwas anderes sieht es mit dem staatlichem Kindergeld aus, welches bis zum 18zehnten Geburtstag gezahlt wird..auch während einer Haft, oder auch nach dem 18zehnten wenn eine Ausbildung trotz Haft nur unterbrochen wird.

In der Haft wird der Unterhaltsberechtigte voll versorgt. Insoweit dürfte da kaum Anspruch vorhanden sein. Eventuell eine kleines Taschengeld.

Man beachte, das in Haft wenn, dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

Menuett  27.04.2013, 15:10

Nö, die Mutter muß ihn weiterhin mit Kleidung versorgen. Sein Zimmer verbraucht weiter Miete und Nebenkosten. Das kann sie ja nicht einfach abschaffen für die Haftzeit. Da ist der Vater dann schon noch verpflichtet zu zahlen.