unter welcher Bedingung darf man Fotos und Bilder von anderen Personen ins Internet stellen?

6 Antworten

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  • Wenn dir die Person die ausdrückliche Erlaubnis dazu gegeben hat (Vorsicht, nicht nur zum Fotografieren sondern dazu, das Bild ins Internet zu stellen!)
  • Wenn die Person unkenntlich gemacht worden ist und man sie auch nicht aus den Umständen (Ort, Kleidung, etc.) erkennen kann
  • Wenn die Person bloßes Beiwerk des Bildes ist und sich nicht um Vordergrund befindet (also beispielsweise ein Bild einer belebten Fußgängerzone)

Soweit ich informiert bin, darf man Bilder veröffentlichen, sobald mehr als 5 Leute auf dem Bild sind, also auch ohne Genehmigung. Ansonsten muß man alle Personen auf dem Bild um Erlaubnis fragen. Bei Unkenntlich machen, ist die Person ja nciht mehr zu erkennen...müßte doch dann eigentlich funktionieren, denke ich

Das kommt auf den Verwendungszweck an...

Wenn das Gesicht unkenntlich gemacht wurde ja. Doch wenn nicht brauchst du die Einverständnis der Person

Darfst du nur, wenn die Person unkenntlich ist, oder wenn es von der Person ausdrücklich erlaubt wurde.

Das darfst du nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung!