Darf ich Unfallgegnerische Versicherung kontaktieren trotz anwalt?

6 Antworten

Das Bußgeld hat nix mit dem Schadenersatz zu tun. Du bringst da was durcheinander. Du kannst auf Schadenersatz klagen, du darfst natürlcih auch die Versicherung kontaktieren - aber wozu? Die werden dir keine Auskunft zum Buußgeldverfahren geben und das müssen sie auch nicht.

Natürlich darfst du das. Aber es ist unsinnig.

Also ich würde nicht am Anwalt vorbei irgendwas unternehmen. Die mögen es im Allgemeinen nicht, wenn man ihnen reingrätscht und irgenwann werden sie dann womöglich damit konfrontiert. Du solltest also auch mit deinem Anwalt reden, wie du dich da verhalten sollst.

Dass Versicherungen ganz gerne alles hinauszögern und alles mögliche ausprobieren, um doch noch von der Zahlung wegzukommen, ist nichts neues. Die Gefahr besteht, dass wenn du irgendeine verfängliche Äußerung direkt bei der Versicherung machst, deren rechtlichen Auswirkungen du womöglich gar nicht abschätzen kannst, dass dir daraus ein Strick von wegen Teilschuld und Zahlungsminderung gedreht wird.

Und bloßes Bitten, einen Zahlungsempfänger nicht hängen zu lassen, ist sowieso völlig zwecklos. Die sind der Auffassung, die sind kein Sozialamt sondern Kaufleute und der Gewinnmaximierung verpflichtet.

Kontaktaufnahme zur gegnerischen Unfallversicherung. Auf keinen Fall vor dem anstehenden Termin im Ordnungswidrigkeitenverfahren/Bußgeld, weil in diesem Verfahren mit einem Schuldspruch möglicherweise die Weichen hinsichtlich des Grads der Verschuldung gestellt werden. Geht es schlecht für den Unfallgegner aus ist es positiv für Dich.

In einem Telefonat könnte man Dir Informartionen entlocken oder diese falsch interpretieren.

Und grundsätzlich mögen Anwälte es überhaupt nicht, wenn man an ihnen vorbei "Verhandlungen" mit der Gegenseite aufnimmt.

Verdienstausfall, da sind nun mal umfassende Berechnungen erforderlich. Das dauert. aber es spricht doch nichts dagegen, dass Dein Anwalt bei der gegnerischen Versicherung einen angemessenen Vorschuß auf diese Schadensposition einfordert. Dann wäre Dir auch schon mal geholfen.

Wie es aussieht, läuft ein Gerichtsverfahren, da wird bis zur Klärung sicher keine weitere Zahlung erfolgen. Trotz Anwalt kannst Du bei der gegnerischen Versicherung nachfragen. Das ist Dein gutes Recht, um auf dem Laufenden zu sein.

Aber mein Auto wurde doch gezahlt.

In dem anwaltstermin geht es ja nur um das Bußgeld.

@Qw12qw12

Du willst Geld - u.a. den Verdienstausfall- ob darauf Anspruch hast prüft die gegnerische Versicherung bis zu bitteren Ende, heißt die lassen sich Zeit und sparen wo sie können.

Passiert das innerhalb der gesetzl. Fristen kannst du nichts dagegen machen. Dein Anwalt muss hier bellen und beißen.

@Qw12qw12

Das Bußgeld hat aber nix mit dem Schadenersatz zu tun. Im Bußgeldverfahren bist du Zeuge, die Versicherung wird dir bestimmt nix dazu sagen.