Ungesicherte Treppe in Mietwohnung - Mietminderung möglich?

5 Antworten

Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört auch das Geländer. Der Mangel ist dem V. bekannt. Setze nunmehr eine angemessene Frist zur Beseitigung dieses Mangels (max. 4 Wochen). Bei fruchtlosem Ablauf wärest du berechtigt, die Arbeit selbst zu beauftragen und die Kosten im darauf folgenden übernächstem Monat mit der Miete aufzurechnen. Mietminderung ist ab Kenntnis des Verm. vom Mangel möglich, das auch bis zu 6 Monate rückwirkend, insofern zunächst die Miete in voller Höhe weitergezahlt wurde. Eine Minderung der Bruttomiete in Höhe von 5% halte ich zumindest für gerechtfertigt.

Mieterschutzbund befragen

also ich würde auf jeden fall das bauamt dazuziehen! eine ungesicherte treppe in 2.3m höhe ist nicht zulässig!

du kannst deinem vermieter ja auch zuerst mit dem amt drohen, und wenn er dann immernoch nichts macht dann holst du es dazu!

Bevor du die Miete minderst muss du dem Vermieter die Möglichkeit geben diesen Mangel abzustellen. Das hast du auch gemacht, jedoch nicht schriftlich nehme ich an. Fordere den Vermieter schriftlich per Einschreiben / Rückschein auf diesen Mangel innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 14 Tage, abzustellen und drohe ihm eine Mietminderung an für den Fall, dass keine Behebung dieses Mangel erfolgt.

Ich meine mal gehört zu haben, dass Treppen grundsätzlich mit einem Geländer abgesichert sein MÜSSEN.

Ich würde dem Vermieter schriftlich eine Frist setzen. Falls er diese nicht einhält, würde ich (an meiner stelle) die Miete kürzen.