Unfall im Auto von Freundin gebaut -und nun?

7 Antworten

Die Versicherung des Autos deiner Freundin wird den Schaden am anderen Auto bezahlen. Und es ist möglich, diese Summe an die Versicherung zurückzuzahlen, damit keine Hochstufung erfolgt. Innerhalb welcher Frist das geschehen muss, wir die Versicherung deiner Freundin mitteilen.

Dass du nicht zum Fahrerkreis gehörst, der laut Vertrag mit dem Auto fahren durfte, kann dir egal sein. Deine Freundin wusste das. Somit war es ihr Risiko, dich fahren zu lassen und eine Vertragsstrafe zu riskieren. Ich rate dir dringend, keine falschen Angaben zu machen. Du bist gefahren, und das solltest du wahrheitsgemäß so angeben.

aber so schlimm sah es nicht aus

Nun ja, ich will dir keine Angst machen, aber neue Stoßstange und lackieren ... Da kommen 1000 EUR schnell zusammen.
Ich kenne ja den Schaden und den Wert des anderen Fahrzeuges nicht ...

Also vom Vorgehen her sollte die Freundin den Schaden in jedem Fall ihrer Versicherung melden.
Das heißt noch nicht(!) dass sie damit automatisch höhere Beiträge zahlt !

Es muss jetzt erst mal geklärt werden, ob die Freundin eine Vollkasko für das eigene Fahrzeug hat und - viel wichtiger - ob sich der Versicherungsschutz (in der Haftpflicht) überhaupt auf einen Fremdfahrer erstreckt - es gibt in manchen Policen solche Ausschlüsse. Also entweder in der Vertrag schauen oder die Versicherung / Versicherungsvermittler anrufen.

Als nächstes sollte - so er den repariert werden soll - der Schaden am eigenen Auto begutachtet werden. Hier einfach mal in die Fachwerkstatt gehen und den Meister schauen lassen. Ist ja ganz unverbindlich und i.d.R. kostenlos.
Dann kannst Du immer noch mit der Freundin klären ob Du den Schaden ggf. abstottern kannst.

Der Unfallgegner kann/wird ähnliches tuen. Je nach Schadenshöhe wird der zu einem Gutachter gehen. Dann wird er - über den Zentralruf der  Versicherer - die Zu Deinem Fahrzeug gehörende Versicherung ausfindig machen und den Kostenvoranschlag dort einreichen.
Die Freundin bekommt Post und kann dann entscheiden, ob Sie - bzw. Du - das aus eigenen Tasche zahlt, oder eben über die Versicherung abrechnet.

PatrickLassan  31.10.2016, 09:32

ob sich der Versicherungsschutz (in der Haftpflicht) überhaupt auf einen Fremdfahrer erstreckt

Die Kfz-Haftpflictversicherung bezieht sich immer auf das Fahrzeug und nicht auf den Fahrer.

Man kann bestimmte Fahrergruppen ausschließen, weil man dann eine niedrigeren Beitrag zahlt.

Sind  Fahrergruppen ausgeschlossen worden, dann zahlt die Versicherung dennoch, allerdings wird dann der Versicherungsnehmer rückwirkend einen höheren Beitrag zahlen müssen-

AnReRa  31.10.2016, 09:36
@PatrickLassan

Man kann bestimmte Fahrergruppen ausschließen, weil man dann eine niedrigeren Beitrag zahlt.

So war es gemeint ...

Sind  Fahrergruppen ausgeschlossen worden, dann zahlt die Versicherung
dennoch, allerdings wird dann der Versicherungsnehmer rückwirkend einen
höheren Beitrag zahlen müssen

Das hat mir mein Versicherungsmensch zwar anders erklärt - und in den AGB's steht es so auch nicht -  , aber es mag sein, dass es eine branchenweite Kulanzregelung ist.

franneck1989  31.10.2016, 11:43
@AnReRa

Das hat mir mein Versicherungsmensch zwar anders erklärt

Ich vermute, du hast es eher falsch verstanden

und in den AGB's steht es so auch nicht

Aha. Was steht denn sonst dort?

aber es mag sein, dass es eine branchenweite Kulanzregelung ist.

Nein, das ist keine Kulanzregelung, sondern gesetzlich vorgeschrieben

AnReRa  31.10.2016, 12:47
@franneck1989

Aus den AGB's:

Vereinbarter Verwendungszweck

1. Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.

Berechtigter Fahrer

2. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.

Berechtigt nach Zusatzvereinbarung: z.B. VN und (Ehe-)Partner

Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Über den 'Vorsatz' mag man streiten, aber die Regelung ist doch recht eindeutig, oder ?

Wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, dann kannst Du mir sicher den Paragraphen - bzw. die Entscheidung - nennen wo und wie die Erhöhung der Beiträge geregelt ist.
Wie viel und wie lange zurück erhöht den die Versicherung die Beiträge (in Prozent, weil der Absolutbetrag ist ja individuell) - wenn es den gesetzliche Regelungen gibt ?
Und wie lange gelten diese Beiträge dann in Zukunft ?
Kann ich diese 'Option' auch gleich wieder stornieren ?



PCProblem05 
Fragesteller
 31.10.2016, 09:52

Danke für deine Antwort... besteht denn auch di Möglichkeit, dass die Versicherung das übernimmt und ich es dann zurückzahle, z.B. in mntl. Raten? Ich bin Azubi, wohne alleine und habe es nicht gerade einfach mit dem Geld...

AnReRa  31.10.2016, 10:32
@PCProblem05

dass die Versicherung das übernimmt und ich es dann zurückzahle

NEIN. Dafür ist die Versicherung sicher nicht zu haben. Entweder die Versicherung zahlt den Schaden oder eben nicht.
Zahlt die Versicherung, dann wird die Freundin hochgestuft  und zahlt die höhere Versicherungsraten - wieviel das ausmacht rechnet ihr die Versicherung aus (bzw. kann man auch selber ausrechnen wen man die aktuelle Schadenfreiheitsklasse und den monatl. Beitrag kennt)
Wenn Deine Freundin zustimmt, dann kannst Du vielleicht 'nur' die Differenz zahlen.
Aber - bei aller Freundschaft - würde ich das Deiner Freundin nicht empfehlen. Weil es eben mehrere Jahre dauert, bis sie wieder den alten Stand hat und spätestens wenn sie in dieser Zeit selber noch einen Unfall baut, wird es überproportional teuer für Sie.
Das beste wäre  vermutlich ein Privat- oder Bankkredit.

Aber soweit sind wir ja noch nicht.
Es müssen jetzt erst mal Zahlen auf den Tisch, dann kannst Du weiter sehen. Also sowohl den Schaden am Fahrzeug der Freundin - so sie es reparieren will - und den beim Gegner ...

PCProblem05 
Fragesteller
 31.10.2016, 13:51
@AnReRa

Alles klar AnReRa, danke, da bin ich schon ein Stück weit schlauer. Wir haben schon darüber gerefet und sie wäre damit auch einverstanden, wenn ich für die Differenz aufkomme. Wir schauen jetzt erstmal auf welche Summe sich der Schaden beläuft und sehen dann weiter... Vielleicht lohnt es sich ja auch nicht. Wo kann man sowas denn ausrechnen lassen?

AnReRa  31.10.2016, 14:24
@PCProblem05


Wo kann man sowas denn ausrechnen lassen?

Das macht am Besten die Versicherung selbst.
Einfach mal anrufen und um die Berechnung des "Rückstufungsschadens" bei einem Unfall bitten.

Kannst Du aber grundsätzlich auch selbst.
In den Versicherungsunterlagen gibt es Tabellen mit Schadenfreiheitsklassen (SF ..) dahinter steht zum einem eine Prozentangabe (das ist Faktor mit dem Beitrag multipliziert wird) und es gibt eine Tabelle wo aufgeführt ist, in welche Klasse man nach einem Unfall abrutscht. Dazu rechnet man sich wieder den Betrag (aus der obigen Tabelle ) aus.
Beispiel

Basisbetrag: 1000 EUR / Jahr.
Aktuell SF 3, nach Rückstufung SF 1

SF3 : 50%  -> 500 EUR / Jahr
SF1 : 60%  -> 600 EUR / Jahr also 100 EUR

Im zweiten Jahr
SF4 : 50% -> 500 EUR / Jahr
SF2 : 55% -> 550 EUR / Jahr also 50 EUR.

Im dritten Jahr
SF5 : 45% -> 450 EUR / Jahr
SF3 : 50% -> 500 EUR / Jahr also 50 EUR.

kann man jetzt über 10 und mehr Jahre ausrechnen und summieren.
Hierbei ist aber nicht erfasst, dass der "Basisbetrag" an sich nicht fest ist, sondern an der Einstufung des Fahrzeuges fest gemacht ist . I.d.R. werden die älteren Autos immer teurer in der Versicherung oder ggf. kauft sich die Freundin auch mal eine neues Auto.

Aber wenn die Freundin selbst noch einen Unfall macht dann kann es für sie etwas heftiger kommen. Dann würde es statt SF3 -> SF1 eben SF1-> SF S  (2.ter Unfall) hießen und dann würde es eben 100% (in SF 0) hießen. Sprich sie zahlt dann statt der 600 EUR eben die vollen 1000 EUR im Jahr. Und das eben (abstufend) entsprechend über die Folgejahre ...



Eine Haftpflichtversicherung ist immer auf das Fahrzeug bezogen. Es ist erst einmal egal, wer das Auto gefahren ist. Es ist natürlich möglich, dass Deine Freundin mit der Versicherung vereinbart hat, dass nur bestimmte Personen mit dem Fahrzeug fahren werden. Wenn Du nicht zu diesem Kreis gehören würdest, wird Dich die Versicherung vermutlich in Regress nehmen.

PatrickLassan  31.10.2016, 09:33

Wenn Du nicht zu diesem Kreis gehören würdest, wird Dich die Versicherung vermutlich in Regress nehmen.

Nein, da es einen Vertrag nur zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer gibt. Die Versicherung wird vom Versicherungsnehmer rückwirkend einen höheren Beitrag verlangen und ggfs. eine Vertragsstrafe.

Natürlich wird es ihre Versicherung regeln und sie wird hochgestuft werden. Wie hoch, kommt auf ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse und die Versicherungspolice an.

Zusätzlich kann sie Ärger (sprich Kosten) bekommen, wenn du den Wagen gemäß ihrem Versicherungsvertrag nicht hättest fahren dürfen. Den Anflug von versuchten Versicherungsbetrug habe ich in deiner Frage jetzt einfach mal überlesen.

Eine weitere Möglichkeit den Schaden zu regeln wäre, wenn du, sie oder ihr beide gemeinsam den Schaden an dem BWM selbst bezahlt. Je nach den Reparaturkosten und der möglichen Hochstufung / Vertragsstrafe kann das auch schon wieder billiger sein.

Wie ist jetzt wohl der weitere Verlauf? Wenn ihre Versicherung dafür aufkommt, weil sie sagen würde, sie ist selbst gefahren, um wie viel % wird man dann hoch gestuft?

Wenn sie die Schadensauskunft bewusst falsch beantwortet, nennt man so etwas Versicherungsbetrug. Bedeutet der Versicherer kann sie in Regress nehmen. Ergänzend wird der Versicherer den Vertrag kündigen.

Diese Falschauskunft wird spätestens dann erkannt, wenn die Schadensmeldung von dem Geschädigten beim Versicherer eingeht.