Unfall mit 0,9 Promille im Blut?

6 Antworten

Hallo,

du bist das erste Mal aufgefallen !?!? Das liest sich fast so, als würdest du öfter mit Alkohol fahren.

Es kommt jetzt darauf an, ob man dir auch "Gefährdung des Straßenverkehrs" vorwerfen wird.

Davon kann man bei einem Unfall ausgehen - auf jeden Fall dann, wenn es dabei zu einem Personenschaden gekommen ist.

OHNE Gefährdung bleibt es bei einem Bußgeld von 500 Euro zzgl. Gebühren, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

MIT Gefährdung kann dir das hier niemand genau sagen. Nur, dass es dafür 3 Punkte in Flensburg gibt. Über den Rest entscheidet der Richter und du musst mit Führerscheinentzug rechnen.

Die Länge des Führerscheinentzugs ist variabel und hier irgendwelche Zahlen zu nennen ist sinnlos.

Mit einer MPU ist bei 0,9 Promille noch nicht zu rechnen.

Viele Grüße

Michael

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) 3 Punkte = Straftat verjähren erst nach 10 Jahren Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ,Unfall ist eine Gefährdung !

Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille 3 Punkte Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Ich schließe mich der Antwort des Users Dachtichsmir weiter unten vorbehaltlos an.

Ein billiges Vergnügen wird das somit mit Sicherheit nicht, wenn man von Vergnügen reden kann.

Außerdem hoffe ich für dich das der Terminus "Das war das erste Mal das ich mit Alkohol aufgefallen bin" nicht bedeutet das Du öfter angetrunken mit dem KFZ im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bist. Dann würde ich nämlich, um alle anderen zu schützen, freiwillig meine Fahrerlaubnis zurückgeben und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Dann kannst Du dir im Bus oder in der Bahn jeden Tag die Kante geben und gefährdest höchstens dich selber, wenn Du beim Aussteigen auf das Gesicht fällst.

Chan07 
Fragesteller
 14.02.2018, 11:11

Wer sagt denn, dass ich mir jeden Tag die kante gebe?

Das war restalkohol vom Vorabend. Vorher mal nachfragen, bevor man irgendwelche dummen Sprüche los lässt...

Meine Frage war außerdem was auf mich zu kommt, und nicht irgendwelche belehrungen.

Führerscheinentzug und Geldstrafe....ich würde von 6-12 Monaten ausgehen sowie einer Geldstrafe, die etwa einem Monatsgehalt entspricht. Und natürlich die Übernahme der Verfahrenskosten sowie evtl Regressforderungen Deiner Kfz-Versicherung. Eine MPU wäre möglich....aber sofern Du vorher noch nie aufgefallen bist eher unwahrscheinlich.

Chan07 
Fragesteller
 14.02.2018, 11:12

Nein vorher hatte ich nie was

Die Frage ist so nicht zu beantworten. Wie alt bist Du? Wie ist der Unfall abgelaufen, bist Du wegen eines Fahrfehlers schuld? Hat die Polizei Deinen Führerschein sichergestellt/beschlagnahmt?

Chan07 
Fragesteller
 13.02.2018, 19:37

Ich bin einen hinten drauf gefahren, ich wurde abgebremst. Ja der Führerschein wurde beschlagnahmt. In der probezeit bin ich nicht

Dachtichsmir  13.02.2018, 19:50
@Chan07

Ich gehe also davon aus, dass Du min. 21 Jahre alt bist.

Die Folgen sind eine Geldstrafe i.H.v. ca 1,5 Nettomonatsgehältern, der Entzug der Fahrerlaubnis, unter Anrechnung der vorläufigen Entziehung/Sicherstellung, für die Dauer von zehn bis 12 Monaten. Die Haftpflichtversicherung wird bis zu 5.000,-- € zurückfordern. Falls eine Kaskoversicherung in Anspruch genommen wird, wird die ihre Leistung um ca. 75% kürzen.

Etwas anderes gilt nur, wenn Du nachweisen kannst, willkürlich ausgebremst worden zu sein.