1.68 Promille in der Probezeit. Welche Strafe droht?

9 Antworten

Bei der Promillezahl und dann noch Autofahren können, da werden die Behörden mit Sicherheit davon ausgehen daß du gewohnheitsmäßig trinkst.

Da werden eine Menge Hürden auf dich zukommen. Die schon genannten Sanktionen auf jedenfall. Evtl wirst du von der Führerscheinstelle noch weiter "lustige" Dinge aufgebrummt bekommen. Rechne Mal damit das du deine Pappe irgendwann zwischen 1-3 Jahren vielleicht wieder bekommst

  • Entziehung der FE für etwa 12 Monate, gerechnet ab Urteil
  • Geldstrafe in Höhe von etwa 2 Monats-Nettoeinkommen
  • vor Neuerteilung MPU und besonderes Aufbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, während der Zeit ohne FE ruht die Probezeit

Da du den Führerschein erst FRISCH hast, kannst du damit rechnen, dass du erst einmal ein Jahr lang Abstinenz nachweisen musst, bevor du deinen Führerschein zurück bekommst

Dass du auf deinen Führerschein angewiesen bist, wusstest du doch vorher

Das ist eine Straftat, Entzug der FE für ca. 12 Monate, ca. ein Monatsnetto Strafe.

Bei Neubeantragung der FE fordert die Behörde eine positiv ausfallende MPU.

Mir blieb nur noch übrig mit dem Auto heimzufahren

Ein Taxi wäre wesentlich günstiger gewesen als das was dich jetzt finanziell erwartet.