unentgeltliche Mitarbeit Famileinmitlieder im Unternehmen legal?

5 Antworten

Selbst wenn Du sie unentgeltlich beschäftigen wolltest, sie also keinerlei Vergütung für ihre Tätigkeit bekommen würde - was passiert wohl, wenn ihr ein Berufsunfall passiert? Dann hast Du ein echtes Problem mit der Berufsgenossenschaft! Alleine aus diesem Grunde ist eine Anmeldung unumgänglich!

Holzbaron 
Fragesteller
 31.01.2014, 10:41

Vielen Dank für die Vielen Antworten. Aber ich glaube ich habe in der Beschribung was falsch gemacht:

Wir reden hier von einem Kleinunternehmen, das im Aufbau ist. Ich bin alleiniger Mitarbeiter und GF und betreibe es momentan neben meinem Hauptberuf. Ich erhalte aus dieser Tätigkeit auch kein Gehalt. Wie gesagt es ist im Aufbau.

Zu Hause haben wir ein Büro mit Telefon. Ab und an geht meine Frau dort ans Telefon und schreibt ein paar Mails oder Rechnungen. Also BG und Unfallgefahr ist da nicht unbedingt gegeben. Meine Familie hilft mir unentgeldlich beim Aufbau des Unternehmens.

Danke für Eure Info´s

Ich habe die ersten Antworten und Deinen Kommentar gelesen.

  1. Es ist ein kleines Unternehmen im Aufbau, aber es ist eine GmbH

  2. bei einer GmbH muss auch der GmbH Gesellschafter wie ein fremder Dritter behandelt werden. Wenn Du kein Gehalt bekommst, so geht das nur in begrenztem Rahmen (Geschäftsführung in der Gesellschafter eigenschaft), sonst ist es "verdeckte Kapitlzufuhr" und steuerlich problematisch.

  3. Natürlich kann Dir der Onkel mal helfen, aber der Einwand von schoenehaende ist richtig. unbedin den Betrieb der BG melden, wenn noch nciht geschehen.

  4. Auch die Ehefrau darf mal helfen, aber nicht beständig.

  5. Wenn Du Deine Helfer nicht (also gar nicht, anstatt nur wenig) bezahlen kannst, überprüfe Deine Kalkulation.

  6. Besprich die oben genannten Punkte unbedingt mit Seinem Steuerberater.

  7. Hast Du einen Gründercoach? das wird über die KfW subventioniert und ist eine große Hilfe.

Witzig warum die Leute immer zucken wenn die Familie was macht. Lustig nur, dass gerade bei Berufsgenossenschaften manchmal unentgeltlich helfende Personen im Fragebogen stehen.

Da Deine GmbH eine Person ist, ist sie auch wie andere Personen zu behandeln. Nirgends steht, dass sie für alles zahlen muss.

Probleme gibt es erst beim Einstieg in die Entlohnung. Da gibt es einige Vorschriften. Tantieme dürfen nur einen bestimmten Anteil an der Entlohnung ausmachen. Die Lohnerhöhungen sind begrenzt. Der Verzicht auf Vergütung kann ein Problem werden usw.

Also da solltest Du Dich selber fit machen und auch einen Steuerberater vorher konsultieren.

Wichtig ist immer dieses Vorweg und nicht rückwirkend. Beweise sind da schwer zu erbringen. Ich habe es selber (obwohl ich aus beruflichen Gründen den Bumerang kenne) so gemacht: Habe angerufen beim Finanzamt. Ich bitte um Telefonnotiz, weil mir das was ab MM.JJ passiert sonst keiner glaubt...

Schwarzarbeit trifft ja nur zu, wenn es Geld oder anderes gibt und dieses wird nicht ordnungsgemäß abgerechnet.

Allerdings ist an einer Stelle Vorsicht geboten. Nämlich große Gewinne machen, kein Gehalt zahlen und dafür aber riesige Ausschüttungen. Da könnte man einen Gestaltungsmissbrauch erkennen. Wäre aber auch genau zu rechnen und zu betrachten.

Noch ein Hinweis - Das ist keine verdeckte Einlage, da Arbeitszeit oder Arbeitsleistung nicht einlagefähig sind. Da braucht man dann auch nicht über steuerliche Probleme nachdenken.

ja. seit der Reform gibt es keine unangemeldeten Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Familien mehr.

Sie schaden sich nur selber, wenn Sie Aushilfen aus Ihrem versteuerten Gewinn bezahlen! Im übrigen sind solche Beschäftigungsverhältnisse sogar illegal! sie können wegen Schwarzarbeit und Steuerbetrug, der zudem noch teilweise zu Ihren eigenen Lasten geht, verklagt werden.