unberechtigter Fremdparker

2 Antworten

Was kann ich dagegen Unternehmen?

Den Vermieter informieren, dass Sie Ihren Stellplatz nicht uneingeschränkt nutzen können und wenn er nicht Abhilfe schafft, Sie die Miete angemessen kürzen werden.

Eine letzte Aufforderung an den Halter des Fahrzeuges, nicht auf Ihren Parkplatz zu parken, da er sonst mit Konsequenzen wie Abschleppgebühren rechnen muss.

Ich denke, Sie könnten ihn auch abschleppen lassen, aber dann müssten Sie wohl die Kosten vorstrecken, daher wäre es besser, Sie machen halt Beweisfotos dokumentieren es mit Datum und Uhrzeit, lassen es von Zeugen unterschreiben und schalten einen Anwalt ein.

Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung nachweisbar unter Fristsetzung der Rückgabe der Erklärung an den Nachbarn zustellen. Falls die Frist nicht eingehalten wird oder keine Reaktion erfolgt, einstweilige richterliche Anordnung über Mitwirkung eines fähigen Anwaltes durchsetzen lassen.