Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei kostenlosem Motorradstellplatz in Tiefgarage?

8 Antworten

ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietgesetz nicht.

Offensichtlich hast Du keinen Garagenplatz mit gemietet.

Die Hausverwaltung ist berechtigt, die Entfernung des Motorrades und die Rückgabe des Schlüssels zu verlangen.

Außer einen Stellplatz, soweit frei, mieten und dafür zahlen kannst Du nichts unternehmen.

Dieses sog. Gewohnheitsrecht gibt es innerhalb des Mietrechts nämlich nicht.

Vermutlich wird hier der Hauswart noch eins auf die Mütze kriegen, wenn nicht sogar entlassen. Denn dieser hatte kein Recht Dir die kostenlose Nutzung zu erlauben.

Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei kostenlosem Motorradstellplatz in Tiefgarage?

Nein. Dieses Mythos hält sich ebenso hartnäckig wie der der Nachmieterstellung, entbehrt aber jeder Rechtsgrundlage im Miterecht :-O

Selbst wenn der Hauswart zu einer derartigen Genehmigung berechtigt gewesen wäre, handelt es sich vielmehr um eine Duldung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Kann ich etwas unternehmen, damit das Motorrad dort kostenlos stehen bleiben kann?

Nein: Dem Widerruf der Duldung hast du nachzukommen und den Platz in der TG zu räumen und als Unberechtigter den Schlüssel abzugeben - und solltest das unverzüglich erledigen, bevor die HV im Namen des Eigentümers diesen Rechtsansüruch auf dein Kosten anwaltlich vertreten oder gar gerichtlich durchsetzt :-O

Die HV wäre auch nicht verpflichtet, den Platz in einen entgeltpflichtigen Stellplatz auszuweisen oder dir einen anderen freien Stellplatz zu vermieten.

G imager761

Es gibt im Mietrecht kein Gewohnheitsrecht. Da kannst Du nichts machen, außer der Anordnung der HV Folge zu leisten.

Und wieso willst Du Dein Motorrad unbedingt kostenlos abstellen? Du zahlst doch auch für Versicherung, Steuer und Kraftstoff, sowie alles andere, was Du fürs Motorradfahren brauchst. Wieso soll dann ausgerechnet der Stellplatz nichts kosten?

Frag doch die HV, ob sie Dir einen regulären Stellplatz vermieten können oder ob einer der übrigen Bewohner seinen nicht braucht und Dir vermieten würde.

Wenn der Hausmeister gar nicht befugt war, dir die Unterstellung zu erlauben, musst du dich über den Tonfall des Briefes nicht wundern.