Unbefristeter Arbeitsvertrag, 3 Jahre Mutterschutz, wer zahlt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Von deinem Arbeitgeber bekommst du nur bis ca 8 Wochen nach der Geburt Geld. Willst du länger bei deinem Kind bleiben, dann kannst du Elternzeit nehmen. Da sind maximal 3 Jahre möglich. Das erste Jahr wird vom Staat unterstützt durch das Elterngeld. Das sind ca 65% vom Nettolohn.

Das zweite und dritte Jahr Elternzeit sind quasi Luxus! Entweder lebt ihr könnt ihr vom Gehalt deines Mannes, oder du gehst Teilzeit in der Elternzeit arbeiten oder ihr beantragt (wenn dein Mann nicht genug verdient) ergänzendes Hartz 4.

Der Vorteil von einem unbefristeten Vertrag liegt doch auf der Hand! Du brauchst dir - auch nach DREI JAHREN Abwesenheit - keine Sorgen um deinen Arbeitsplatz machen und kannst dahin zurückkehren und hast wieder Einkommen. Hattest du einen befristeten Vertrag, musst du dir erstmal nen neuen Job suchen (Bewerbungsgespräche organisieren usw)

anwaltde  01.03.2013, 15:15

Hallo zusammen,

genaueres dazu lässt sich auch unter

anwalt.de/rechtstipps/-tipps-zum-mutterschutz-und-zur-elternzeit_032292.html

nachlesen. Punkt 5 und 6 behandeln genau das angesprochene Thema.

Viele Grüße,

das Team von anwalt.de

Mutterschutz ist die Zeit, wo Du freigestellt bist, also 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit bekommst Du Geld vom Arbeitgeber. Danach kommt die Elternzeit - da bekommt Ihr je nach dem ob der Vater mitmacht bis zu 13 Monate Geld von Vater Staat. Die restliche Zeit ist Erziehungsurlaub. Da gibt es kein Geld, Du kannst aber auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren.

Funnybabe 
Fragesteller
 07.02.2012, 15:38

Das heißt, dass ich die 2 Jahre, die ich dann noch daheim bleiben würde, nichts bekomme und wir von dem Lohn meines Mannes leben müssen? Kein Arbeitslosengeld und sonstiges? Also ist es eigentlich egal, ob man einen befristeten oder unbefristeten Vertrag hat?

Hallo,

Also die zuständige Stelle nennt sich L-BW Landesbank Baden Württemberg ( Wenn wohnhaft in Ba-Wü;)). Diese zahlt im ersten Jahr einen bestimmten Betrag zusammengesetzt aus den letzten 12 Monaten Arbeitsentgelt, als Elterngeld. Alternativ können diese 12 Monate auch noch verlängert werden, jedoch nur unter Senkung der monatlichen Zahlbeträge. Nach den regulären Elterngeld gibt es noch das Landeserziehungsgeld- dies bekommt jedoch nur der unter Anrechnung des Einkommens eine bestimmte Grenze unterschreitet bzw. nicht überschreitet. Es gibt auch Enterngeldrechner- und die dazugehörigen Anträge zum herunterladen auf der Seite der Regierung Familie und Soziales. Du könntest auch einen gewissen Stundensatz im Monat arbeitet, ohne das dies Elterngeldschädlich ist. D.h. falls dein Arbeitgeber mitspielt;)

MFG Nanjell