19% MwSt rückwirkend den (eigenen) Kunden in Rechnung stellen?

11 Antworten

Also ganz so schlimm ist das nicht.

Aus dem Bruttobetrag wird 19/119 nach § 10 UStG rausgerechnet... also ca. 16% aller Bruttoerlöse sind dann abzuführen. Erst mal schlecht OK

dann kommt doch der Joker... aus allen Eingangsrechnungen die betr. veranlasst sind kannst Du die Dir in Rechnung gestellte USt von der obigen Summe verrechnen. Wenn Du z.B. Dinge einkaufst u mit kleinem Aufschlag verkaufst dann fällt die Belastung gar nicht so hoch aus....

Hi, also ich hab selbiges Problem gerade auch und mich soweit informiert und auch mit meinen Kunden abgesprochen.. (Es geht um 2 Jahre zurückliegende Dienstleistungsrechnungen an Unternhemen).

Man schreibt eine neue Rechnung MIT ausgewiesener USt, schreibt drauf "Betrag soundso bereits dankend erhalten" sodass unterm Strich nurnoch der USt-Betrag als "offen" steht, welchen der Kunde voll Vorsteuerlich geltend machen kann und somit, bis auf den Arbeitsaufwand, auf Null raus kommt. Und wenns kein VollAr*** ist, dann macht der das auch, immerhin ist das Finanzamt der gemeinsame Feind ;) geht natürlich nur bei Firmenkunden und bei Menschlichem Umgang miteinander, Privatkunden oder auch andere Kleinunternehmer werden dir nen Vogel zeigen, die können ja keine Vorsteuer geltend machen.. Da bleibt nix anderes übrig wie hier schon gelesen, 19% vom Umsatz rauszurechnen und als USt ans FA abzuführen.. Einer meiner Kunden wollte zusätzlich noch ne Stornorechnung für die alte Originalrechnung, das sei wohl die 100% wasserdichte Lösung für beide Seiten bei einer eventuellen Steuerprüfung. Was mir nurnoch ein Rätsel ist, wie verbuche ich das dann bei mir in der Buchhaltung bzw. schreib ich hier ne normale Neue Rechnung mit fortlaufender Nummer im aktuellen Geschäftsjahr (also 2 Jahre später) oder mit Datum aus dem Jahr, aus dem die Rechnung stammt? Wobei hier der Kunde wahrscheinlich den Abschluss schon fertig hat.. (und ich mir die Frage grade eben selbst beantwortet!? :D )

Würd fast sagen - wenn Du Ihre Rechnungen als "BEzahlt" quittiert hast - müssen sie Dir nichts nachbezahlen!

Vielleicht solltest du da deinen Steuerberater fragen.

Endverbraucher werden dir was husten, denn was können die dafür, dass dir 19% Marge durch die Lappen gehen?

Kunden die hingegen selber Ust-Abzugsberechtigt wären, haben soweit natürlich keinen Nachteil - aber ICH als Unternehmer würde dir ne Rechnung für den Arbeitsaufwand meines Steuerberaters mitschicken...

Auch wenn du klein Unternehmer warst/bist - das Geld das du bekommen hast ist schon inkl. USt. - da bekommst du nicht nochmal was. - Dafür konntest du ja auch bei den Sachen die du gekauft hast keine VorSt. abziehn.

Lass dir das am besten von deinem FinazamtBerater erklären.