Steuern rückwirkend absetzen

5 Antworten

Warum zahlst Du einen StB, wenn Du ihm nicht glaubst?

Hint: Es zählt das Jahr des Zahlungsflusses. Eine nachträgliche Verschiebung in das Folgejahr ist nicht möglich. Du hättest schon 2010 bei der ESt diesen Betrag geltend machen müssen. Eine nachträgliche Berücksichtigung wäre nur im Veranlagungsjahr 2009 möglich, was auf eine Korrektur der ESt 2009 (mit Aufhebung des Bescheids etc.) hinauslaufen würde. Die Einspruchsfrist für 2009 ist aber mit Sicherheit seit mehreren Monaten abgelaufen, somit ist der Bescheid für 2009 rechtskräftig (Ausnahme: Vorbehalt der Nachprüfung). Ergo: Der Betrag kann nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Einnahmen und Ausgaben sind in dem Jahr steuerwirksam, in dem sie geflossen sind. Sogenanntes Zuflussprinzip.

Ausnahmen gibt es nur für regelmässige Zahlungen, beispielsweise wenn Du Ende (!) Dezember die alljährlich (!) im Januar fällige Versicherungsprämie überwiesen hast.

Wenn es sich bei Deiner Rechnung nicht um eine regelmässige Zahlunge handelt, hat Dein Steuerberater leider recht und Du die A*karte, es sei denn, dein Steuerbescheid 2009 sei noch nicht rechtskräftig.

rechnungen kann man in dem jahr absetzen, in denen die zahlung geleistet wurde. insofern hat dein steuerberater recht.

wie bezahlt man eine rechnung in 2009, die man erst in 2010 erhalten hat?

wie bezahlt man eine rechnung in 2009, die man erst in 2010 erhalten hat?

Ack.

Und: Wieso sendet man die Rechnung dann nicht gleich bei der ESt 2009 mit?

Das ist doch einfach, du zeigst deinem Steuerberater die Zahlungen und Belege aus dem Jahr 2009 und dann kann er doch sehen, ob das da schon drin war oder eben nicht... PS: Ich kann verstehen, dass nachdatierte Rechnungen schwierig sind - auf welcher Basis hast du denn dann 2009 überhaupt bezahlt, wenn zu dem Zeitpunkt keine Rechnung da war?

Bilanzierst du oder machst du EÜR?

In ersterem Falle hätte eine Abgrenzung gebildet oder die Zahlung direkt gegen Aufwand gebildet werden müssen. Für zweiteren Falle hat dein StB recht.