Umziehen in anderes Bundesland nach Ausbildung?
Hallo ihr Lieben, ich würde nach meiner Ausbildung (Ende im Juni diesen Jahres) gerne nach BW ziehen. Jetzt habe ich dort allerdings noch keine Stelle gefunden, da die meisten AG möchten das man bereits dort wohnt (hätte mehrere Stellen bekommen wenn ich dort schon fest wohnhaft wäre). Ich möchte keinen Rat bzgl. erstmal hier bleiben und ansparen, da dies aus finanziellen und privaten Gründen nicht möglich ist.
Wie stelle ich das nun an? Soll ich mich bei der Arbeitsagentur hier melden UND dort? Soll ich hier Bescheid geben, dass ich umziehen möchte? Ohne Job werde ich dort ja auch keine Wohnung finden und wenn ich hier arbeitslos wäre, würde mir das Amt den Umzug dorthin auch nicht bezahlen bzw. die Wohnung.
LG Lilithyana
2 Antworten
Umzugskosten bekommst du nur erstattet, wenn der Wohnungswechsel wegen eines KONKRETEN Arbeitsplatzangebots notwendig ist.
Dass du das gerne "möchtest", ist dein Privatvergnügen, und du kannst die Kosten dann eben als Werbungskosten geltend machen.
Wenn du mit dieser Begründung deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, wirst du außerdem 12 Wochen Sperre bekommen
Hast du dich denn überhaupt schon "arbeitssuchend" gemeldet? Dazu bist du verpflichtet, sobald du weißt, dass du arbeitslos zu werden drohst.
Dass du mehr Geld verdienen willst, ist keineswegs ein Argument, das von der Arbeitsagentur als ausreichender Grund akzeptiert wird
1. Arbeitslos melden muss ich mich nach der Ausbildung erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Da habe ich bereits mit 2 verschiedenen Geschäftsstellen telefoniert und Info bekommen.
2. Es geht nicht um das "wollen". Es geht vielmehr ums Leben. Da ich sonst mein komplettes gehalt bis auf ca. 100€ abgeben muss und somit weder Geld für eine eigene Wohnung ansparen kann noch sonst etwas finanzieren.
3. Die netten Mitarbeiter beim Amt haben mir selbst versichert, dass sie von dem Übernahmeangebot nicht einmal etwas mitbekommen und der AG das bei der Arbeitsbescheinigung auch nicht angibt. Somit bekommen die das nicht einmal mit.
Deswegen stand "arbeitssuchend" in Anführungszeichen.
Du bist verpflichtet, dich zu melden, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis hast. Du sollst ja nach Möglichkeit bereits vermittelt werden, BEVOR du überhaupt arbeitslos wirst.
DAS ist ja schließlich Sinn der Übung
Ich habe dem Amt bereits Bescheid gegeben, allerdings sagten die mir nur was ich oben bereits geschrieben habe. Eben dass ich mich erst am 1. Tag der Arbeitslosigkeit melden solle. Vom "Arbeitssuchend" wissen sie bereits.
rede mit dem Amt hier. Die sollten Tipps haben und erklären was möglich ist und was nicht (ich vermute einen großen finanziellen Puffer hast du nicht?)
Leider nein. Ich habe nur ein ganz klein wenig angespartes, da ich leider auch während der Ausbildung nur eine gerine Vergütung erhalten habe/ erhalte und davon kaum etwas beiseite legen kann.
Moment... die Begründung ist nicht : "Ich lehne eine Übernahme ab weil ich umziehen möchte". Die Begründung ist die, dass ich mit dem mir angebotenen Gehalt, weder eine Wohnung finanzieren, noch zuhause wohnen bleiben kann ( dies hat finanzielle Gründe, die sehr umfangreich wären um sie hier darzulegen).