BAB beantragen mit 25. Was ändert sich?

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Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast,dann sind dir deine Eltern in der Regel in einer Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet,auch wenn du schon 25 bist !

Sie müssten dann ggf.gerichtlich feststellen lassen das du deinen Unterhaltsanspruch verwirkt hast,weil du z.B. eine Ausbildung nach der anderen abgebrochen hast.

Ist das nicht der Fall,dann kommt es auf das Einkommen deiner Eltern an und natürlich deiner eigenen Vergütung die du in der Ausbildung bekommst.

Im Internet gibt es kostenlose Rechner für das BAB - da kannst du dir schon mal ausrechnen lassen ob du überhaupt dem Grunde nach Anspruch auf BAB - haben würdest.

Den BAB - Antrag kannst du dir telefonisch bestellen oder ihn persönlich bei der Agentur für Arbeit abholen,die derzeit noch für dich zuständig ist.

Dann kannst du diesen auch abgeben,selbst wenn noch wichtige Unterlagen / Nachweise fehlen würden,die können dann nachgereicht werden.

Wenn also feststeht das du dem Grunde nach Anspruch auf BAB - hast und in einer eigenen Wohnung / WG - leben musst,also in keinem Wohnheim,dann wird die Agentur für Arbeit deinen Antrag vorläufig berechnen.

Da es beim BAB - keine Bestimmungen gibt wie teuer oder groß eine Wohnung sein darf,würde es nur in Hinsicht auf den Mietzuschuss zu deiner Mietpauschale von 149 € eine Rolle spielen ob du den Mietzuschuss von 75 € bekommst oder nicht.

Es würde dir also für deine Warmmiete max. 224 € gezahlt,egal wie groß oder teuer die Wohnung / WG - tatsächlich wäre.

Wenn die Miete über der 149 € Pauschale liegt,dann bekommst du den Mietzuschuss von 75 € dazu.

Dann wird anhand des Einkommens berechnet was dir dann im Endeffekt noch zustehen würde,deshalb vorsorglich gleich mal den BAB - Rechner benutzen,wenn du die Einkommen deiner Eltern und deine Vergütung kennst.

Du kannst dir ja im Internet mal die Stadt raussuchen wo du deine Ausbildung machst und da siehst du mal nach was da eine kleine Wohnung kosten würde,da kannst du diesen Betrag schon mal in den Rechner mit eingeben und siehst was du bekommen würdest.

Danke dir für deinen Stern !

Wenn du wegen einer Ausbildung in eine andere Stadt ziehen musst, steht dir der Höchstsatz an BAB zu. Darauf wird allerdings deine Ausbildungsvergütung angerechnet. Mit diesem Betrag musst du dann auskommen.

Vielleicht solltest du erst einmal versuchen, ein WG-Zimmer zu bekommen.

Ab 18 spielt das keine Rolle mehr,da könnte man die Ausbildung neben der elterlichen Wohnung machen,wenn dem Grunde nach Anspruch auf BAB - bestehen würde,dann würde es auch welches geben !

Nur weil man eine Ausbildung in einer anderen Stadt macht,hat man nicht automatisch Anspruch auf den Höchstsatz,es kommt immer auf die individuellen Umstände an.

wieviel die Miete kosten darf

das spielt keine Rolle, da Du die Miete selbst bezahlst. Höhere Miete bedeutet nicht mehr BAB. BAB deckt nur den fehlenden Betrag zu Deinem Bedarfssatz.

Muss ich definitiv erst eine Wohnung haben um es zu beantragen ?

Im Prinzip ja. Du kannst Dir den Antrag zwar vorher besorgen, aber der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen & dazu gehört auch ein Mietvertrag.

das du nicht mehr unterhaltsberechtigt bist ist nicht unbedingt gesagt , es ist ja wohl deine erste Ausbildung ............ allerdings gibt es ab 25 kein KG mehr ........