Ummeldung NRW Bußgeld?

4 Antworten

Hallo.

Ich weis nicht, das in NRW so ist. Hier im Ort schert sich keiner daran.

Nur wenn es um Kindergeld geht. Das werden die genau haben, das machen die mit Datendurchreichen.

Du müsstest hier wohl zu hören bekommen, Ein wenig lange zeit, und dann sagt du ja war im Ausland und dann ist gemacht.

Die Gebühren für Änderung des Personalweis muss du bezahlen. Ggf. auch Führerschein, Muss nicht, kann aber sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man weiss nicht wie pleite die Stadt Köln ist, sie könnte ein Bussgeld verhängen. Da Du aber eine Erklärung für die späte Ummeldung hast, wird nichts kommen.

Ja. Bitte den Vermieter darum, eine neue Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dazu ist er auch verpflichtet, weil in der Bescheinigung laut Bundesmeldegesetzt tatsächlich das Einzugsdatum stehen muss und nicht das Datum des Vertragbeginns.

Verstöße gegen die Meldepflicht können bis zu 1000€ betragen.

Ich finde das mit dem Einzugsdatum irgendwie seltsam definiert. Ich meine, ich soll mich ja ummelden, sobald mein Lebensmittelpunkt bzw. Hauptwohnsitz sich ändert. Aber wenn ich die Wohnung zwischendurch benutze, aber eben nicht durchgängig oder als Hauptwohnsitz, dann bin ich ja trotzdem „eingezogen“, also die Wohnung steht ja nicht leer die ganze Zeit, aber ich habe meinen Hauptwohnsitz ja immer noch bei meinen Eltern? Also ist mit „Einzugsdatum“ das Datum gemeint, wo man wirklich beginnt dort hauptsächlich zu leben? Ich habe hab vorher schon mal in der Wohnung übernachtet aber eben nicht so dass ich hauptsächlich da bin.

@Charmingidiot

Das ist kein Problem, wenn man mal eine Weile nicht da ist. Viele Menschen verreisen mal, manche etwas länger. Komplett abmelden muss man sich nur, wenn man Deutschland komplett den Rücken kehrt und auswandert.

Und wie gesagt, es zählt nicht das Datum des Vertragsbeginns. Eine Wohnung ist laut Bundesmeldegesetz so definiert, dass man sich dort zum Wohnen und Schlafen tatsächlich aufhält.

@Renick

Aber mir wurde gesagt, dass ich mich ummelden muss „sobald mein Lebensmittelpunkt sich verschiebt“. Und ich habe die Wohnung ab Januar 2018 gemietet und dann eben ab und zu zum schlafen etc. verwendet aber eben nicht hauptsächlich (daher zu diesem Zeitpunkt Lebensmittelpunkt noch bei dem Eltern). Ich habe in der Wohnung ja auch geschlafen etc. aber mein Lebensmittelpunkt war ja nicht dort- also hätte ich mich ummelden müssen sobald ich das erste mal dort übernachtet habe? Oder eben dann, wenn ich dort als Hauptwohnsitz einziehe,was eben jetzt ist?

@Charmingidiot

Es gibt außer dem Hauptwohnsitz auch noch den Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz. Eventuell hättest du dich damals aus Zwitwohnsitz anmelden müssen. Hauptwohnsitz bei deinen Eltern war zu dem Zeitpunkt ja richtig, da dies dein Lebensmittelpunkt war.

Aber es geht ja um Jetzt und nicht um Damals. Daher bitte den Vermieter, dir eine neue Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, da du jetzt erst voll einziehst. Dann kannst du dich mit dem aktuellen Datum ummelden und alles ost okay.

Da kommt kein Bußgeld.

Du meldest dich um und wenn die Fragen, warum du das erst jetzt machst, dann schilderst du denen dien Situation, das du erst 6 Monate im Ausland warst.

Sag das nicht so pauschal. Einzugszeitpunkt ist laut Bescheinigung Januar 2018. Im Ausland war er erst im Sommer, demnach hätte er sich schon lange anmelden können.

Ich persönlich würde von Anfang an das ganze als Verstoß gegen die Meldepflicht ansehen. Da reicht die Erklärung mit dem Auslandsaufenthalt auf keinen Fall. Wie die Kolleginnen und Kollegen aus Köln das sehen steht auf einem anderen Papier.