Ummelden mit Untermietvertrag 2016?
Hi, da man ja jetzt mit Mietvertrag zum ummelden gehen muss, wollte ich fragen, ob ich mich mit meinem Untermietvertrag ummelden kann. Ich frage denn die bisherigen Antworten bezogen sich auf die alte Gesetzeslage. Jedoch steht auf dem Untermietvertrag nicht die Anschrift der Hausverwaltung. Dies ist an sich, völlig normal. Natürlich stehen die Kontaktdaten des Hauptmieters dort drauf. Reicht das? Die geben an, dass Kontaktdaten des Vermieters nötig sind. Danke
9 Antworten
Einen befristeten Mietvertrag muss man nicht kündigen. Er läuft zu Ende der Befristung aus. Für die Wirksamkeit der Befristung ist die Angabe eines von drei gesetzlich definierten Gründen notwendig. Als da sind: Eigenbedarf, größere Umbauten oder die Wohnung wird für einen Beschäftigten benötigt. Wenn keiner dieser Gründe zugrunde gelegt wurde, ist die Befristung unwirksam und der MV kann mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.
Eine Verlängerung der Befristung, noch dazu für drei Jahre, halte ich nicht für rechtskonform und sehe deshalb hier die Möglichkeit bis zum 3. WT Juni zum 31. August zu kündigen.
Der Vertragstext sieht meines Erachtens eher nach einem vereinbarten gegenseitigen Kündigungsverzicht aus:
Verlängerung für die nächsten 3 Jahre zwischen Vermieter und Mieter bis 2018.
Auch hier halte ich die Verlängerung für unwirksam.
Keine Ahnung, wie das passiert ist. Vermutlich den Antworttext einer anderen Frage nicht gelöscht und hier fälschlicherweise eingefügt. Danke für den Hinweis, hoffe du kannst mir meinen Fehler nachsehen.
Hi, da man ja jetzt mit Mietvertrag zum ummelden gehen muss, wollte ich fragen, ob ich mich mit meinem Untermietvertrag ummelden kann.
Ein Untermietvertrag ist nichts anderes als ein Mietvertrag. Nur mit dem Unterschied, dass Dein Vermieter nicht der Eigentümer der Immobilie ist.
Jedoch steht auf dem Untermietvertrag nicht die Anschrift der Hausverwaltung. Dies ist an sich, völlig normal. Natürlich stehen die Kontaktdaten des Hauptmieters dort drauf. Reicht das?
Das reicht, da der Hauptmieter Dein Vermieter (Wohnungsgeber) ist.
Nur als Info:
In allen Angelegenheiten ist Dein Vermieter zuständig; Du hast mit seinem Vermieter nichts zu schaffen.
LG
johnnymcmuff
Nein, den Mietvertrag brauchst du nicht, sondern eine so genannte Wohnungsgeberbescheinigung. Den Vordruck bekommst du entweder beim Einwohnermeldeamt oder kannst ihn sicher auch im Netz irgendwo runterladen.
"Wohnungsgeber" muss nicht zwangsläufig der Eigentümer sein, sondern das ist derjenige, mit dem du deinen Mietvertrag geschlossen hast.
Es reicht das Formular (Wohnungsgeberbestätigung) vom Amt und evtl. den Mietvertrag mitzunehmen.
Da Formular ist soweit ich weiß Pflicht, man kann aber auch einen Vordruck aus dem Internet nehmen, es muss nicht deren Formular sein (Hauptsache alle Daten stehen drauf). Dort ist der Wohnungsgeber (bei dir der Hauptmieter) angegeben und füllt das ganz aus, zudem muss dort einfach nur Name und Adresse vom Eigentümer stehen. Dazu kommt die Info ob es dein Ein- oder Auszug ist und zu wann, natürlich mit deinem vollen Namen.
Du brauchst also keine extra Bestätigung vom Vermieter, es reicht wenn der Wohnungsgeber (bei dir Hauptmieter) das macht.
Hi, da man ja jetzt mit Mietvertrag zum ummelden gehen muss
Nein, mit der Wohnungsgeberbestätigung. Die muß der ausstellen der den Wohnraum gibt (zur Verfügung stellt). Also Dein Vermieter (der Hauptmieter).
Dieser muß aber, da er nicht Eigentümer des Wohnraums ist, Angaben zu diesem in der Bestätigung machen.
Ups, in der Frage geirrt;-)