Umgangsrecht Fahrtkostenerstattung

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Hallo Lullaby1777, ich denke hier schießt das Jobcenter "übers Ziel" hinaus. Die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes stellen einen unabweisbaren Bedarf ab und werden somit vom Jobcenter gezahlt, allerdings nicht einfach rückwirkend, sondern ab Antragstellung. Normalerweise muß man eine Bestätigung vorliegen, daß der Besuch bei den Kindern stattgefunden hat und eine Vereinbarung (evtl. vom Gericht oder Jugendamt) über das Umgangsrecht, woraus man sieht, wie oft man die Kinder besuchen kann. Du hast sicher Unterstützung vom Jugendamt, bitte die, daß sie mit dem Jobcenter reden, damit die nicht so detaillgenaue Unterlagen fordern, die sind wirklich für den Antrag nicht nötig.