überwachungskameras in wg?

7 Antworten

Im privaten Bereich ist eine Videoüberwachung und -speicherung (z. B. durch Überwachungskameras an und in Wohnhäusern) nur dann zulässig, wenn der davon unmittelbar betroffene Personenkreis (z. B. alle Mieter) dieser Maßnahme zugestimmt haben. Andernfalls stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar, was stets einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch und in Einzelfällen sogar Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche begründen kann (§ 823, § 1004 BGB).<

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberwachungskamera#Einsatzbezogen

Es ist nur erlaubt, wenn alle Mitbewohner damit einverstanden sind.

Aber es ist ein Eingriff in die Privatsphäre.

Ich würde das nicht erlauben.

Erlaubt ist das keinesfalls. Es wäre ein Eingriff in die Privatsphäre der Leute in der WG. Dass der Vermieter bei Sachbeschädigungen gerne den Verursacher feststellen will ist zwar verständlich, gibt ihm aber kein Recht, Kameras in den Wohnräumen installieren zu lassen. Es sei denn die Bewohner sind damit einverstanden. Er muss eben andere Wege suchen, wie er seine Schadenersatzforderungen durchsetzen kann.

Das ist grobe Verletzung der Privatsphäre! Das würde nicht mal die NSA machen, und ist in Deutschland nicht legal! Es sei den du wohnst in eine WG für Kriminelle oder sowas

Nur mit Zustimmung aller WG Bewohner.