Überstunden Nachtschicht?

3 Antworten

Wollte fragen ob ich dafür jetzt mehr Geld als Normen Stundenlohn oder sowas bekomme ?

Ja, das muss der AG bezahlen, wenn Du für die Nachtarbeit keinen zusätzlichen (bezahlten) Freizeitausgleich bekommst.

Nachtarbeit ist nach § 2 Arbeitszeitgesetz (außer Bäckerei, Konditorei) die Zeit von 23 bis 6 Uhr. In manchen Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen/Arbeitsverträgen kann auch vor 23 Uhr ein Nachtzuschlag vereinbart sein, ab 23 Uhr ist ein Ausgleich (Freizeit oder Geld) allerdings kein "Wollen" des AG mehr sondern vorgeschrieben.

Davon mal abgesehen, dass hier das Arbeitszeitgesetz ganz massiv verletzt wird. Das lässt nur max. 10 Std./Tag zu.

Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, dass bei solchen Tätigkeiten max. 10 Arbeitsstunden zulässig sind. Ob Du dafür jetzt eine Sondervergütung wie Nachtschichtzulage bekommst, das musst Du mit Deinem Chef aushandeln.

Hast Du aber in der letzten Stunde einen Arbeitsunfall oder nach der Schicht einen Wegeunfall, dann hat Dein Chef ein echtes Problem mit der Berufsgenossenschaft.

Solltest normal einen Nachtzuschlag bekommen.