Überprüft eine private Krankenversicherung die Gesundheitsfragen vom Antrag?

7 Antworten

  1. Wenn Du alle Deine Vorerkrankungen angibst (und das must Du ja), kann es sein, dass die Versicherung für Dich teurer wird;
  2. Wenn Du alle oder Teile Deiner Vorerkrankungen NICHT angibst und Du wirst dann krank und die Ärzte sagen dann, da war schon eine Vorerkrankung (das kann die PKV auch überprüfen, da Du die PKV vermutlich von der ärztlichen Schweigepflicht entbindest), dann brauchen die nicht zu zahlen.

Am besten ist, Du listest alles, was Du über Dich krankheitsmäßig wahrheitsgemäß auf und fertig is. Frage auch Deine Eltern oder so, evtl. auch nach Erbkrankheiten, familiäre Vorbelastungen.

Nehmen müssen Dich die PKVs aber es kann halt teurer werden - abhängig von Deiner Vorgeschichte.

Manche Fragen musst Du wahrscheinlich nicht oder nicht wahrheitsgemäß angeben. Bitte informiere Dich darüber. Die PKV darf und muss auch nicht alles wissen, auch wenn sie es gern wüsste.... z.B. ob Du gerne free climbing machst, oder Parcour oder bungee jumping, sky diving etc. (also so Risikosportarten, aber das die Fussball ja auch...)

hallo,

prinzipiell muss man die Fragen natürlich richtig beantworten. Vorsorge kann man jedoch so zusammenfassen: Vorsorgeuntersuchungen alle ohne Befund ( wenn es so ist) und Erkältungskrankheiten bzw. grippale Infekte alle folge-frei ausgeheilt. Das Sodbrennen führt eher zu Schwierigkeiten als die Nasenscheidewand, denn diese Behandlung ist ja abgeschlossen. Wenn jedoch das Medikament selber in der Apotheke gekauft wir und in den letzten drei Jahren keine Arztbehandlungen deshalb stattgefunden haben, kann im Prinzip nicht nachgewiesen werden, dass die Beschwerden schon bestanden haben. Im Übrigen Lappalien verjähren nach drei Jahren und schwerwiegende "vor vertragliche Anzeigepflichtsverletzungen" ( so heißt es wenn man bei den Gesundheitsfragen etwas verschweigt) verjährt nach 10 Jahren.

jWerner  20.11.2010, 14:46

hier ist ein gutes staement von einen Anwalt dazu: http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=68001&

Das mit den drei Jahren ist nicht von allen Versicherern so geregelt. Das steht in den AVB des Versicherers, ziemlich weit hinten bei " Kündigung durch den Vericherer"

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass PKV über Internet sehr viel mehr wissen wollen, als wenn du persönlich in eine Geschäftsstelle gehst. Es zählt eben auch der Eindruck und per Internet ist es schwieriger Risikokunden einzuordnen.

Die Nasenscheidewandbegradigung gehört genau wie die detailliert aufgeführten Arztbesuche rein in den Antwortenkatalog

Omeprazol scheint ja nicht regelmäßig zu sein - abgesehen davon würde ich Kaiser-Natron nehmen beo Sodbrennen.

Nachgeforscht wird erst, wenn du die Kasse in Anspruch nimmst - und wenn du dann irgendwas nicht angegeben hast - bingo!

dann freut sich die Kasse und zahlt nicht, weil du was verschwiegen hast!

Arzt- und Zahnarztbesuche würde ich nur quartalsweise angeben, Deine Sodbrennenpillen sind unbedenklich ...

Ebenfalls die Nasenscheidewand-OP - die ist ja abgeschlossen

Wenn sie bei Deinem Hausarzt Infos anfordern wollen, werden sie Dich fragen - also lieber weitgehend ehrlich