U25 Auszug /Härtefall?

6 Antworten

Hi halaijui,

zweierlei sehe ich als notwendig an: Deine Freundin sollte sich beim Hausarzt 'ne Überweisung zu einem guten Psychiater & Neurologen ausstellen lassen, und sich umschauen nach psychiatrischen Arztpraxen in der weiteren Umgebung. Wenn man/frau nen medizinischen Facharzt aufsucht, kann sie mit ihm manches klären, u.a. auch die Frage, ob sie eventuell unterstützende Medikamente benötigt.

Ein Psychologe kann und darf bei sowas nicht mitreden, denn dafür ist er nicht autorisiert. Er/Sie hat ja keinen Doktortitel. Zudem geht es auch um fachärztliche Untersuchungen, Diagnostik und Therapie, die ein Arzt anordnet => und dokumentiert. Letzteres ist im Einzelfall auch sehr wichtig, da ansonsten jeder Klient egal wo auf sich selbst gestellt wäre - und das ist ungesund und kaum leistbar!

Zweitens sollte Deine Freundin den Kontakt zum sogenannten Sozialpsychiatrischen Dienst aufnehmen. Die Abkürzung dafür ist blöderweise auch "SPD", und so wird häufig ein "i" angefügt, damit es zu keinen Verwechslungen mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschland's (SPD) kommt. Also ist häufig vom SPDi die Rede. Das sind i.d.R. Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter oder Diplom-Pädagogen (FH), die für Menschen mit psychischen Problemen oder Erkrankungen tätig sind.

Dort kann man seine Anliegen vorbringen, und erhät eine kompetente Beratung. Da lässt sich im Gespräch ganz schön viel klären. Die können ihr rasch sagen, was in der Rangfolge als erstes zu tun und zu klären ist. Den SPDi findet man überall in grösseren Städten. Dieser Dienst ist oft beiim Gesundheitsamt angegliedert, und beides untersteht dem jeweiligen Landratsamt (LRA) einer Kreisstadt. Soviel dazu.

Ich denke, Deiner Freundin kann von kompetenter Seite aus geholfen werden. Dort wird man ihr auch sagen, wie die Reihenfolge der auf sie zukommenden ersten Schritte sein wird und sinnvollerweise sein muss!

VG jayjay22 ;)


vogelstation  10.01.2017, 08:41

nur entscheiden die nicht, ob kind ausziehen darf oder nicht. den darfschein stellt das jugendamt aus und da muss man nicht zur sozialpsychiatrischen dienst.

jayjay22  10.01.2017, 21:27
@vogelstation

@vogelstation: Nein, das habe ich jedoch auch nicht behauptet. Im Regelfall ist ein Jeder/eine Jede mit 18 Jahren volljährig und muss sich nicht notwendigerweise an das Jugendamt wenden.

Btw. habe ich lange Zeit als exam. Krankenpfleger mit vielen zusätz- lichen Aus- und Weiterbildungen lernbehinderte- und psychisch kranke ältere Kinder und Jugendliche im Wohnbereich eines diak. Trägers nach einem Heilpädagogischen Konzept betreut. Ich bin mit den Regelungen, Zuständigkeiten, Einzelfallentscheidungen durchaus vertraut.

Die Freundin von halaijui kann natürlich zum Jugendamt gehen, aber sie muss das nicht.

Das kann natürlich als schwerwiegender Grund ausreichen,es muss nur glaubhaft gemacht und belegt werden !

Am besten suchst du ihr aus dem Internet erst mal den Hauptantrag für das ALG - 2,diesen kannst du dann ausdrucken.

Je nach dem was dann für wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden müssen,wird es dann erforderlich sein weitere Anlagen und Nachweise zu erbringen,diese Anlagen findest du dann auch im Internet zum ausdrucken.

Das ganze kann man dann am besten per Einschreiben mit Rückschein ans zuständige Jobcenter schicken,dann sollte man je nach Bearbeitungszeit ( 2 - 6 Wochen ) einen Bescheid oder zumindest eine Nachricht erhalten,in der Regel eine Einladung zum persönlichen Gespräch.

Im Schreiben würde dann sicher auch stehen was evtl.als Nachweis noch zu erbringen ist.

Sie braucht aber vom Jobcenter die Zusicherung zur Kostenübernahme der angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),denn sonst würde sie für die Miete nichts bekommen.

Ihr stünde dann nur die gekürzte Regelleistung ( Regelsatz für den Lebensunterhalt ) zu,diese beträgt ab 2017 dann von 18 - 24 Jahren 327 € pro Monat.

Würde sie die Zusicherung bekommen und ihr nur eine WG - bilden,dann stünden ihr 409 € Regelleistung zu und wenn du z.B. einen Untermietvertrag mit ihr machst dann die angemessene KDU.

Sie könnte sich dann auch eine eigene angemessene Unterkunft suchen,aber vor der Unterschrift unterm Mietvertrag die Zusicherung zur Kostenübernahme beim Jobcenter einholen.

Nötig für den vollen Satz ALG II inklusive Geld für Unterkunft und Heizung ist eine Zusicherung nach SGB II § 22 Absatz 5.

Es gibt aber auch ohne dies ALG II, aber nur 80 Prozent der Regelleistung eines Singles, also rund 320,- im Monat, und nichts extra für Miete und Heizung.

Für die Zusicherung genügt ein formloser Antrag, mündlich geht auch. Besser aber schriftlich in den Hausbriefkasten des Jobcenters.

Atteste und Zeugenaussagen können nachgereicht werden, falls erforderlich. Vielleicht genügt auch das glaubhafte Schildern der Lage.

Gruß aus Berlin, Gerd

1. atteste sind nett, sie sind zum gefallen ausgestellt. misshandlungen müssen nachgewiesen sein. die freundin sagt es sei so und die mutter sagt es ist nicht so. borderline kommt nicht durch irgendwelche misshandlungen, depressionen haben auch nicht unbedingt darin ihren ursprung. deine freundin ist psychisch krank und muss die sache nachweisen können: atteste über verletzungen? anzeigen, urteile?

im nächsten schritt muss sie zum jugendamt und das dort vortragen. die beraten und entscheiden dann ob ein auszug sinnvoll ist und machen ein schreiben fertig für das jc. dann kann sie von dort aus einen antrag stellen mit den attesten und einer empfehlung vom jugendamt:

- antrag auf alg2

- antrag auf renovierungskosten

- antrag auf erstausstattung (listen findet sie im netz)

- antrag auf übernahme umzugskosten

- antrag auf übernahme kaution und eventuelle maklerkosten.

schaust du auch gerne hier mit rein: www.elo-forum.org

halaijui 
Fragesteller
 08.01.2017, 18:59

Ist das Jugendamt denn noch für sie zuständig, sie ist ja über 18

vogelstation  08.01.2017, 19:16
@halaijui

das jugendamt tritt beratend zur stelle, wenn ein "junger erwachsener" das wünscht. das ist so bis 21 mgl. - auch etwas drüber hinaus. ein schriftstück für einen auszug für u25 ist zwingend notwendig in dem fall hier. den gang sollte man mit in kauf nehmen.

Hallo liebe Menschen,

Nach langer Zeit geht es meiner Freundin viel besser, sie wohnt jetzt in einer betreuten Wohngruppe und befindet sich in einer guten Therapie. Außerdem hat sie einen Weg gefunden ihre Schule zu beenden und ist allgemein auf einem sehr guten Weg, sich selbst zu finden und in dieser Welt klarzukommen.

Eure Antworten haben sehr weitergeholfen, dafür wollte ich mich nur nochmal bedanken.

Liebe grüße