Sanktionieren der Miete?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn du unter das u25 fällst, dann bekommst du keinen mietanteil, wenn du an deine familie verwiesen werden kannst. dann erhältst du maximal deinen regelsatz.

sehr selten wird die miete vom jc an den vermieter überwiesen. in der regel dann, wenn der hilfeempfänger selbst dazu nicht in der lage ist.

wenn du also deinen verpflichtungen nicht nachkommst, dann musst du damit leben das du demnächst garnichts mehr bekommst. auf dein persönliches schicksal, was dir geschehen ist nimmt da keiner weiter rücksicht. es interessiert keinen. wenns dir also schlecht geht, geh zu einem arzt und lass dich krank schreiben. reiche die krankenscheine ein und komme deinen verpflichtungen nach. ein krankenschein ist keine ausrede nicht zum termin kommen zu können. das musst du trotzdem  noch.

sortiere deine unterlagen, dann wirst du rausfinden, warum du keine leistungen mehr bekommst. oder warum nur anteilig.

Normale Sanktionen klar... Aber bei der  Miete?

Normalerweise erhälst Du den Satz zum Leben und dann noch die angemessene Miete und dann müsstest Du die Miete überweisen.

Hier zahlt das Jobcenter direkt die Miete an den Vermieter.

Im Endeffekt kommt bei einer Kürzung der Leistung der gleiche verminderte Betrag raus, kann aber selber auch nicht verstehen warum die Miete nicht vollgezahlt wurde und stattdessen der Satz zum Leben gekürzt wurde.

Ich würde  versuchen die Sache zu klären oder ein Darlehen zur Wohnraumsicherung beantragen.

Du hast wohl mehrere Termine nicht wahrgenommen. Da dürftest Du gar keinen Regelsatz bekommen habe. Miete kann bei U 25 vollständig entfallen bei mehreren Pflichtverstößen:


Bereits bei der erstmaligen Pflichtverletzung verhängt das Jobcenter
eine Sanktion in Form des vollständigen Wegfalls der Regelleistung.
Lediglich die Kosten für Miete und Heizung werden weiterhin vom
Leistungsträger übernommen, wobei diese unmittelbar an den Vermieter
gezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II).

http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/hartz-iv-sanktionen-und-strafen.html

Du musst Dich umgehend ans JC wenden.

Ja dürfen sie. Zumindest sofern du dich nicht gemeldet hast und einen neuen Termin ausgemacht hast. "Einfach nicht hingehen" gibt es beim Jobcenter nicht.

kmietscheck 
Fragesteller
 05.03.2016, 18:55

Normale Sanktionen klar... Aber bei der  Miete?

Schrodinger  05.03.2016, 18:56
@kmietscheck

Yep, diese Mittel nutzen die meistens. Ist eigentlich nur so eine Art "Zwang" das du dort wieder hingehst.

§ 31a SGB II - Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben
, ist das Arbeitslosengeld II bei einer
Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.

§ 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung


Bei u25 wird härter sanktioniert.