Typenschild als Papier für eine Mofa?

1 Antwort

Nein.

§4 Abs 5 FZV:

(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Lass dir schriftlich bescheinigen, dass alle Voraussetzungen für die Inbetriebnahme erfüllt sind und klage dann die Kosten für die Erteilung der Betriebserlaubnis beim Verkäufer ein.

Falls es immernoch um die Motoguzzi geht: Es ist nach wie vor ein Kleinkraftrad und kein Mofa.