TV-L Einstufung nach dualem Studium?

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Man muss grundsätzlich zwei Varianten unterscheiden:

Beamte

Bewerber mit Bachelor-Abschluss werden als Beamte auf Probe mit A9 eingestellt. Nach Ende der Probezeit und weiteren Jahren Wartezeit (unterschiedlich) können Beförderungen stattfinden. Diese Beförderungen sind von der jeweiligen Stelle abhängig. Sitzt du bspw. auf einer A11-Stelle, wirst du vermutlich nach 4-6 Jahren bis A11 befördert werden, vorher darfst du aber auch A10 durchlaufen (A9 - 3 Jahre warten - A10 - 2 Jahre warten - A11 -...). Das Ende der Fahnenstange ist dann, in der Regel, bei A13 gegeben. Hier kann es aber auch Ausnahmen geben (bspw. A14/A15 bei Ortsamtsleitern, Freie Hansestadt Bremen).

Beschäftigte

Personen mit Bachelor-Abschluss oder auch dem alten Diplom (FH) haben in der Regel die Möglichkeit, sich auf Stellen mit gefordertem Hochschulabschluss (E9-E12) zu bewerben. Personen mit Master-Abschluss oder auch einem Staatsexamen, Magister oder universitären Diplom stehen Ausschreibungen mit gefordertem wissenschaftlichen Hochschulabschluss (E13-E15) offen. Vergleiche hierzu die Entgeltordnung. Der TVöD hilft zur Information weiter, selbst wenn man später im TV-L ist.
Bewirbt sich nun ein Bachelor-Absolvent auf eine E9-Stelle, so erhält er nach Einstellung auch diese Entgeltgruppe. Bewirbt er sich hingegen auf eine E10-, E11- oder E12-Steller erhält er die Bezahlung nach der entsprechenden Entgeltgruppe. Beförderungen, wie es bei Beamten vorgesehen ist, finden nicht statt. Ein Beschäftigter erhält direkt das, wofür er auch eingestellt wurde. Bewirbt man sich als Beschäftigter auf eine andere Stelle oder wird die eigene Stelle neu bewertet, erst dann steigt auch die Entgeltgruppe und damit das Gehalt.

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Der hier vorliegende Fall

Du sagst nun, dass du mit der Eingruppierung nicht klar kommst. Die entsprechende Entgeltgruppe sollte eigentlich der Stellenausschreibung bzw. spätestens deinem Arbeitsvertrag zu entnehmen sein.

Leider stand in der Stellenbeschreibung keine Eingruppierung.

@LKZUM

Untypisch für den öffentlichen Dienst.

@JablesHawk

Vielleicht weil als Voraussetzung abgeschlossenes Studium oder abgeschlossene Ausbildung angegeben war und die Eingruppierung davon abhängig ist? 

@LKZUM

Die eindeutige Entgeltgruppe lässt sich von dem Lebenslauf und der Qualifikation des Bewerbers nicht ableiten. Eine Stelle muss ja mit irgendetwas ausgeschrieben sein. Manchmal steht dann dort geschrieben "wird mit bis zu E11 bezahlt, je nach Qualifikation". Aber gänzlich ohne Aussage? Aber gut. In deinem Fall scheint es nun anders und damit untypisch zu laufen.

Üblich ist mit abgeschlossenem Studium eine 13er Stelle, unterste Gehaltsstufe, Du hast ja noch nicht in dem Vertrag auf der Stelle gearbeitet. Mit Promotion und Führungsposition ist auch eine 14er drin, ich habe aber auch Leute schon 50% auf 9er Stellen arbeiten sehen. Kommt auf die Stellenbeschreibung an, am besten beim Arbeitgeber fragen?

Danke für die Einschätzung. Wurde noch nie nach Tarif bezahlt und wollte vor der Bewerbung nur eine grobe Ahnung haben was mich erwartet. Aber dann weiß ich schon mal grob, dass es sich zwischen 9 und 13 bewegt. Danke :)

@LKZUM

Sicher sagen kann ich es nur aus dem Öffentlichen Dienst aber ja, so in der Range sollte es sein.

Bachelor-Abschluss und 13er Stelle- dass musst du mal belegen. In der Regel geht es da nach dem Studium erstmal nicht über eine 10er -Stelle hinaus.

@DerJoergi

Hier ist es üblich, Leute 50% auf eine 13er Stelle zu tun, allerdings mit Master/Diplom. Kommt drauf an, für was die Stelle ausgeschrieben ist, Du kannst auch mit Master auf ne 9er Stelle kommen... Meines Wissens wird nur zwischen "Abgeschlossenes Studium" (oder eben nicht) unterschieden.

@matmatmat

Es wird unterschieden zwischen abgeschlossenen Hochschulstudium (Bachelor o.ä.) und abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium (Master o.ä.).

Mit abgeschlossenem Bachelor-Studium beginnt man bei - und jetzt kommt es - der Entgeltgruppe, die in der Stellenausschreibung auf die man sich bewerbt, steht und durch bspw. Stellenplan/GVP festgelegt ist. Bewerbe ich mich auf eine E9-Stelle und bekomme den Job, dann erhalte ich E9. Bewerbe ich mich auf eine E12-Stelle und bekomme den Job, dann wird es E12.

@JablesHawk

Es ist leider keine Eingruppierung angegeben, sonst hätte die Frage sich ja erübrigt.

Da wird dir hier keiner helfen können. Gerade im öffentlichen Dienst sind die Einstufungen nicht immer einheitlich- und der PR - Bereich ist ja insgesamt auch nicht sehr stark im öD vertreten, so dass man wenige Vergleichsmöglichkeiten hat. Ganz grundsätzlich fängt man mit Bacherlor-Abschluss im öD aber nicht unter Entgeldgruppe 9 an, ich vermute auch mal, dass es in diesem Fall nicht über Entgeldgruppe 10 hinausgehen wird.

Ausbildungszeit zählt nicht als anrechenbar. Also fängst du unten an.

Ich hab keine Ausbildung gemacht sondern einen Bachelor Abschluss.

Das habe ich gelesen. Zählt aber als Ausbildungszeit. Mein Studium und mein Referendariat wurde auch nicht angerechnet.