Müssen beim TÜV geringfügige Mängel (GM) bei Nachuntersuchung behoben sein?

4 Antworten

Laut unseren Prüfern, DEKRA, TÜV, müssen geringe Mängel bei der Nachuntersuchung auch alle behoben sein.

Wirklich? Das wäre ärgerlich..

@SpaceInVader

So kenn ich es zumindest von unseren Prüfern. Vielleicht gibt es aber regionale Unterschiede?

Ich meine das du sie bekommst, aber es kann vilt von Fall zu Fall doch Unterschiede geben. Nur deshalb die Plakette zu verweigern...?

Nein bekommt er nicht, bei einer Nachuntersuchung müssen ALLE Mängel behoben sein. Kann der Prüfer nicht tun, denn mit einem positiven Nachuntersuchungsbericht würde er bestätigen, dass die geringen Mängel auch behoben sind. Das wäre eine Falschbeurkundung.

Zumdem ist das auch in Anlage VIII zu StVZO in Punkt 3.1.4 so geregelt.

Du sagst am besten garnichts, ausser die Werkstatt hat alle Mängel behoben !

am besten zu einem anderen tüvprüfer und sagst du hast alles in werkstatt reparieren lassen was beanstandet wurde.wenn du glück hast bekommst die plakette wenn nicht was solls.die 10 min zeit die das schweißen dauert solltest noch aufbringen können.

Ja, schon richtig...aber ich hatte auch gehofft, dass es ggf. ganz klare Bestimmungen gibt. Am besten wäre, wenn jemand mir bestätigen kann, dass geringfügige Mängel bei der Nachprüfung auf keinen Fall behoben sein müssen.