Tür: Wertverlust und Kosten Neulackierung?

3 Antworten

Du darfst ja nicht allein von den 400 €ausgehen, sondern musst auch die Einbaukosten berücksichtigen.

Aber: Wenn im Übergabeprotokoll eine mängelfreie Wohnung bestätigt wird, kann der Vermieter jetzt keine Mängel gelten machen, zumal es sich hier nicht um einen versteckten Mangel handelt.

 Wie sieht der Wertverlust über die Jahre hinweg aus? Sind 100€ gerechtfertigt?

Innentüren aus Spanplatten haben eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren, Massive Türen von bis zu 50 Jahren.

https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm

Da bist Du mit 100 EUR ganz gut bedient. Theoretisch kann der Vermieter hier fast 300 € in Rechnung stellen.

Mit einem Anstrich muss sich der Vermieter nicht zufrieden geben, zumal dann kein einheitliches Gesamtbild in der gesamten Wohnung besteht.

Im Übrigen kostet so ein Anstrich sicher auch > 100 €.

Ich bin ziemlich angepisst. Wir haben damals extrem viel Geld in die Renovierung der Wohnung gesteckt, während die Vermieter keinen Finger gekrümmt haben. Neuer PVC-Boden, neue Küche, die Wände waren übersät mit hunderten Löchern und Patafix wie blöd, das kaum abging. Alles war dreckig, der Holzboden durchgeschimmelt, außerdem ging die Gegensprechanlage nicht mehr und die Wohnungstür bestand aus einer sehr alten, brüchigen Holz/Glasfront, extrem abgenutzt, viel verzogen (ich konnte an der oberen Ecke bei geschlossener Tür meine Hand durchschieben!) und die Lücke unter Tür und Rahmen war so groß, dass es ständig kalt war in der Wohnung und die Heizung nur schwerlich dagegen ankam. Die Tür sollte eigentlich bei unserem Einzug erneuert werden (nicht schriftlich festgehalten, aber mündlich unter Anwesenheit mehrerer Zeugen) und da hat sich nix getan.

Seelentraum 
Fragesteller
 25.06.2019, 09:13

Ich meine nicht die Zimmertür mit dem Spiegel, sondern die Wohnungstür. Nur als zusätzliche Erklärung, was wir für die Vermieter alles getan haben.

ChristianLE  25.06.2019, 10:19

Warum habt Ihr diese Wohnung dann angemietet?

Fakt ist, das du nach deinem Auszug aus der Wihnung diese so zu hinterlassen hast, wie du sie damals vorgefunden hast.

Sprich:

OHNE den Spielgel an der Tür.

Da du diesen von dir aus nicht entfernt hast, ist nun der Vermieter dazu in der Lage.

Dieses muss er nicht selber machen, sondern er kann eine Fa. dafür beauftragen.

Mit 100 € bist du dabei noch recht gut bedient.

Arbeitslohn und Materialkosten musst DU tragen. Der Fehler liegt bei dir !!

Seelentraum 
Fragesteller
 25.06.2019, 09:37

Dann möchte ich bitte auch die PVC-Böden und Lampen in sämtlichen Räumen im Wert von mehreren Hundert Euro zurück haben, die Farbe erstattet bekommen und ich möchte nochmal in die Wohnung, um aberdutzende Löcher und Dellen in die Wände zu bohren und zu schlagen.

Aber das wäre ja blöd, dann wär die Mieterhöhung von 150€ nach meinem Auszug ja gar nicht mehr gerechtfertigt. Hmm.

Deepdiver  25.06.2019, 09:40
@Seelentraum

Du verstehst da einiges nicht.

So wie du es hier beschreibst, hast DU die Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen.

Somit musst du diese auch bei Auszug nicht renovieren.

Lediglich die Gegenstände. die du dort verändert hast, musst du wieder entfernen.

Sprich Alle von dir verlegten Fußböden, der Spiegel an der Tür, Lampen wieder entfernen.

Wenn du dieses nicht gemacht hast, kannst du auch dann dafür keinen Schadenersatz fordern.