Trunkenheitsfahrt aber nicht auf frischer Tat erwischt - Rechtslage

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eine zeugenaussage reicht aus,denn erst einmal bestand ja nur der verdacht und um diesen zu be-oder entkräften hat die polizei in alles punkten richtig gehandelt.an hand der blutwerte kann dann zurück gerechnet werden wie viel zum zeitpunt um blut war als die fahrtzeit gemeldet wurde und da hilft kein leugnen da ja augenzeuge mit zeitangabe ausgesagt hat.

  1. Das kommt auf die Promille und darauf an, ob es die erste Auffälligkeit mit Alkohol war.

  2. Ja, sie dürfen, denn hier besteht "Gefahr im Verzug". Da der Körper unentwegt Alkohol abbaut, mußte zu Zwecken der Beweissicherung eine Blutprobe so schnell wie möglich erfolgen.

  3. Ja, sie dürfen. Denn auch eine Zeugenaussage ist ein Beweis. Ein Zeugenbeweis. Ob nun ein Polizist oder ein Privatmensch jemanden beobachtet, wie er betrunken Auto fährt, ist rechtlich gesehen völlig irrelevant.

Sofern der Tatvorwurf der Wahrheit entspricht und die Zeugenaussage glaubwürdig ist, sollte hier dringend über eine geständige Einlassung nachgedacht werden.

meine Bekannte sagt ja, sie ist gar nicht gefahren. Wieso dann eine geständige Einlassung.

@Lillyfee79

Ich schrieb ja auch: Wenn die Zeugin glaubwürdig ist. Wenn es keine Beweise gäbe, wäre ein Geständnis natürlich doof.

Die Zeugenaussage scheint es genau zu sein. Da sieht es nicht gut aus für denjenigen.

Sofern der auf den Zeitpunkt des behaupteten Tatvorwurfs heruntergerechnete BAK-Wert eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit ergibt, wäre die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Wegen Verdunkelungsgefahr war das Betreten der Wohnung ohne richterliche Genehmigung ebenso rechtmäßig wie die Anordnung einer Blutentnahme, da bis zum Vorliegen einer richterlichen Genehmigung der BAK-Wert erheblich abgebaut als Beweismittel unzulässig geworden wäre (Gefahr in Verzug).

Die glaubhafte Augenzeugenaussage rechtfertigt diese Maßnahmen - nicht nur Polizisten können eine Trunkenheitsfahrt erkennen oder eine Straftat zur Anzeige bringen :-)

G imager761

Du schriebst: "Der Zeuge hat ausgesagt, was sie an hatte."

Stimmte das denn? Wenn nein, dann ist doch direkt klar, das der Zeuge sich geirrt hat. War Deine Bekannte den ganzen Abend zuhause oder unterwegs? Wenn zuhause, dann findet ein guter Anwalt evtl. eine Möglichkeit, das zu beweisen, womit Deine Bekannte aus dem Schneider wäre.