Darf die Polizei mein Auto (Grenzüergang Tschechien) durchsuchen?

15 Antworten

Also: der Zoll darf innerhalb der festgelegten Zollgrenzbezirke verdachtsunabhängig Autos durchsuchen - das sind so etwa 30 km von der Staatsgrenze.

Die Polizei darf das nicht (auch innerhalb der Zollgrenzbezirke nicht) ohne richterliches OK oder deine Zustimmung.

Die richterliche Zustimmung ist aber eine Lappalie (zu jeder Uhrzeit) - sie müssen dazu nur einen Richter anrufen, der gerade "Bereitschaft" hat. Daran scheitert es nicht! Wenn Cannabis zu riechen ist, gibts gar keine ZWeifel. Die ZUsammenarbeit Richter-Polizei sind eingespielt: Polizisten wissen schon, mit welchen Verdachtsfällen sie den Richter auch Samstag oder Sonntag nacht behelligen und umgekehrt: der Richter verweigert sein Ok so gut wie nie.

Lieber Fragesteler, Deine Frage beinhaltet bereits ein paar völlig falsche Annahmen.

Die Polizei darf ja mein Auto nur bei Gefahr im Vorzug durchsuchen, wenn es zum Beispiel nach Cannabis oder so richt.

Das ist falsch.

Es würde zunächst einmal beinhalten, dass ohne richterliche Anordung keine Durchsuchung eines Fahrzeuges stattfinden dürfte. Das ist unrichtig, denn es braucht zur Duchsuchung eines Fahrzeuges kein richterlicher Besschluss, ein Fahrzeug ist keine Wohnung sondern eine mitgeführte Sache wie beispielsweise ein Rucksack auch.

Es beinhaltet auch die falsche Annahme, dass ein Verdacht vorliegen müsse. Das geht jedoch auch ohne Verdacht im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle.

Zu Deiner Frage an sich:

Wenn Du aus dem Ausland nach Deutschland reingondelst, sind mind. 30 Km nach der Grenze durch den Zoll verdachstunabhängige Kontrollen möglich.

Diese beinhalten nicht nur ein Anhalten sondern gar eine komplette Durchsuchung von Personen und Sachen (auch Fahrzeugen) ohne jeglichen Verdacht und einfach mal so, ja.

Dieser Bereich nannte sich früher Zollgrenzbezirk, jetzt heißt er grenznaher Raum. In diesem Gebiet haben die Beamten der Bundeszollverwaltung Befugnisse, die über diejenigen der Polizei deutlich hinausgehen, wie beispielsweise die Durchführung von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen und Durchsuchungen von Personen und Sachen.

Das bedeutet, man hält Dich an und stellt Dich und alles mitgeführte auf den Kopf, ohne jeglichen Verdacht oder konkreten Anhaltspunkt, einfach mal so, weil Du in diesem Bereich bist - und darf das auch.

Bis zur 50km von der Grenze darf die Polizei ohne i-welche besonderen Gründe das Auto komplett durchsuchen.

Die Polizei darf Routinekontrollen durchführen :)

Die Polizei findet einen Grund wenn sie dein Auto durchsuchen will