Trotz Ermittlungsverfahren der polizei in den Urlaub?

2 Antworten

Was spricht dagegen? Solange kein Haftbefehl zwecks Untersuchungshaft wegen Verdunklungs- oder Fluchtgefahr erlassen wurde bzw. ein solcher gegen Auflagen (regelmäßige Meldepflicht) ausser Vollzug gesetzt wurde, steht es einem frei, in den Urlaub zu fahren. Wir leben hier nicht in den USA ("Und verlassen Sie die Stadt nicht...").

Misterpasso 
Fragesteller
 29.07.2013, 15:09

Danke für die Antwort! Nein also ich und mein Anwalt sind zumindest wegen eines Haftbefehls nicht informiert. Ich Schätze mal das die grünen sonnst schon vor meiner Tür Ständen?!!! Ich habe allerdings noch einen Freizeitarrest offen wofür ich aber noch keinen Termin habe da er noch nicht rechtskräftig ist! Die Ermittlungen weswegen ich frage waren Anfang Januar da war ich für 2 Std in Gewahrsam und seit dem nichts mehr gehört!! Also sie meinen bedenkenlos fliegen? Lg

Bei der Polizei nachfragen ob Du Deinen Wohnort für Urlaub verlassen darfst. Ermittlungsverfahren dauern zwar so ihre Zeit, aber bei sehr schlimmen Delikten darf der Angeklagte seinen Wohnort nicht verlassen wegen Fluchtgefahr. Sichere Dich ab und frag nach.

Misterpasso 
Fragesteller
 29.07.2013, 12:09

Aber dann wäre doch haftbefehl erlassen wurden oder nicht? Entweder man hat einen oder nicht oder sehe ich das falsch? Es geht um Betrug

Billigirl  29.07.2013, 12:59
@Misterpasso

Wenn Haftbefehl erlassen wirst Du dem Untersuchungsrichter vorgestellt und der entscheidet ob Du in U-Haft mußt oder weiter frei sein darfst bis zur Verhandlung. Bei Betrug und kleineren Vergehen bleibt man draußen bis der Gerichtstermin anberaumt ist. Bedeutet für Dich: Eigentlich kannst Du in Urlaub--aber aus Sicherheitsgründen ,damit es Dir nicht negativ ausgelegt wird -würde ich lieber bei den ,,Grünen" nachfragen.

Misterpasso 
Fragesteller
 29.07.2013, 13:36
@Billigirl

Also ich war im Februar nur einmal für 2 Std in Gewahrsam seit dem nichts mehr gehört! Ich warte allerdings noch auf 2 Freizeit Arreste ! Aber urlaub dürfte doch kein Problem sein. Oder? Laut meinem Anwalt