Sieht meine Akte bei der Polizei und Staatsanwaltschaft schlecht aus?

7 Antworten

https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Staatsanwaltschaftliches_Verfahrensregister

Endet das Verfahren mit Freispruch oder wird es nicht nur vorläufig eingestellt, werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Strafverfahrens gelöscht, es sei denn, vor Eintritt der Löschungsfrist wird ein weiteres Verfahren zur Eintragung in das Verfahrensregister mitgeteilt.

aber

https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/w-bis-z/zentrales-staatsanwaltliches-verfahrensregister-zstv.html

Also, in zwei Jahren nachfragen ob gelöscht und wenn nicht Löschung fordern.

2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

Strfverfolgungsbehörden haben die Aufgabe die Schuld und Unschuld von Personen zu ermitteln.

In deinem Fall hat sich der anfängliche Tatverdacht nicht erhärtet,das Verfahren wurde daher gem. § 170 II StPO eingestellt.

Im Führungszeugnis wird das nicht aufgeführt.

Das Führungszeugnis, die Strafregisterbescheinigung oder der Strafregisterauszug, im Gebrauch der EU criminal record certificate, ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen ...  Wikipedia

Allerdings besteht die Möglichkeit,das dienst-intern eine mögliche Tatbeteiligung weiterhin gespeichert ist. Das ist idR der Fall bei Kapitalverbrechen ,BTM-Delikten oder Bandenkriminalität.

Das allgemein erklärt-ohne Bezug zu deinem eingestellten Ermittlungsverfahren- kann bei späteren Taten evtl.relevant werden.

Oft ist es so,das verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt werden.Werden dann später ähnliche Taten gegen die Person ermittelt,kann dies zu weiteren Erkenntnissen führen,zB Verifizierung von Organisation-Synopsen (Wer mit wem,wo,was machte)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das bedeutet man sollte sich wegen den Mobbern beschweren auch wenn die Beschwerde nix bringen wird.

Das schadet der Akte des Mitarbeiters oder?

@downla

Deine Gedankensprümge sind bemerkenswert.

Wie kommst du in diesem Zusammenhang auf Mobbing?

Allerdings besteht die Möglichkeit,das....

Es besteht nicht die Möglichkeit, sondern die Einstellung wird mit 100% Sicherheit im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister seinen Einzug finden.

@wiki01

Nicht bei "Bagatelldelikten" wenn der Tatverdacht vage war.

Wichtig noch die Frage ob Jugendlicher oder nicht. Das Gesetz sagt daß hier -

Einstellung von Jugendstrafverfahren nach §§ 45, 47 JGG (Diversion)

vom 22. Dezember 2000

(JMBl/01, [Nr. 2], S.23)

geändert durch Gemeinsamen Runderlass vom 6. Februar 2003

(JMBl/03, [Nr. 3], S.30)

Ist in einem Ermittlungsverfahren der Tatverdacht komplett entfallen, beispielsweise im Rahmen eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens, ist eine weitere Speicherung der Daten grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Bleibt trotzdem ein Restverdacht bestehen, können die Daten zur Gefahrenabwehr gespeichert werden. In diesem Fall muss das Interesse der Öffentlichkeit an der Verhinderung und Aufklärung zukünftiger Straftaten mit dem Interesse des einer Straftat Verdächtigen an der alsbaldigen Löschung abgewogen werden (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2006 – 1 BvR 2293/03; ). Dabei trägt die Polizei die Beweislast dafür, dass noch ein Rest an Tatverdacht gegen den Betroffenen besteht (VG Aachen, Urteil vom 15. Juni 2009 – 6 K 1979/08).

Wenns eingestellt worden ist, dürfte meines Wissens nach nichts in der Akte aufscheinen. Vielleicht bei schweren Delikten das da was aufscheint, dass da mal was war. Glaub aner nicht

meines Wissens nach nichts in der Akte

Was ist denn die Akte? In mindestens einer der Akten wird es eingetragen.

170,2 StPO ist eine Einstellung erster Klasse. Kein Tatverdacht und deshalb eingestellt.

@downla

Das hast du fein abgeschrieben von @furbo. Ich sehe das anders, denn es heißt auch, dass nicht genügend Belastungsergebnisse vorliegen, die eine Anklageeehebung rechtfertigen würden. Man beachte den Unterschied zwischen "keine" und "nicht ausreichend". Von einer Einstellung erster Klasse kann man daher m. M. n nicht reden.

@wiki01

Das kommt auf die Taten an.

Bei meinem Fall war Kindergarten.

@wiki01

Na ja, wiki, erster Klasse schon. Von all den Einstellungsmöglichkeiten die der StA hat, ist es die beste. Ich habe nie erlebt, dass eine 170er Einstellung widerrufen wird. Schon deshalb, weil bei schwereren Taten ausreichend ermittelt wird, um einen Tatverdacht zu beweisen oder auszuschließen. Bei Bagatelldelikten ist die Einstellung auch bei nichtausermittelten Sachverhalten endgültig, da keiner Interesse hat, Kleinigkeiten wieder auszugraben.

Nee... die Einstellung nach 170,2 ist regelmäßig endgültig.

In "der Akte" wird mit Sicherheit was stehen. Wir müssen uns nur noch einigen, in welcher.

Eine Garantie, das künftig Ruhe sein wird ist es nicht, weil nach 170 StPO die Ermittlungen jederzeit neu aufgenommen werden können, wenn es neue Erkenntnisse gibt.