Vorladung, Erkennungsdienstliche Behandlung ?
Hallo habe eine Vorladung von der Polizei bekommen ,sowie eine erkennungdienstliche Behandlung .Ein Anwalt ist schon informiert .Die Sekretärin der Anwältin meinte ich sollte da nicht hingehen zur vorladung da es besser wäre erstmal zu schweigen und die Sache der Anwältin zu überlassen ,aber meine Anwältin ist gerade in Urlaub und der Termin zur vorladung ,sowie Erkennungsdienstlichen Behandlung wo sie Fotos machen wollen ist sehr bald und ich weiß nicht soll ich bei der Polizei anrufen und sagen ich komme nicht auf Grund des Rates meines Anwaltes oder macht der Anwalt das und informiert die Polizei .Nicht das ich noch Zuhause aufgeweckt werde und mitgenommen werde kann mir jemand da weiterhelfen.
3 Antworten
Wenn Du nicht zur ED-Behandlung erscheinst, bedeutet das in der Regel nur einen zeitlichen Aufschub für Dich.
Die ED-Behandlung kann angeordnet werden und dann musst Du erscheinen.
Einfach nicht hingehen. Mann muss nur vor Gericht erscheinen - bei der Polizei nicht.
Wenn du dann nicht auftauchst wird auch kein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen oder ähnliches.
Locker bleiben.
Zu einer Vorladung zur Polizei musst du nicht erscheinen....