Vorladung, Erkennungsdienstliche Behandlung ?

3 Antworten

Wenn Du nicht zur ED-Behandlung erscheinst, bedeutet das in der Regel nur einen zeitlichen Aufschub für Dich.

Die ED-Behandlung kann angeordnet werden und dann musst Du erscheinen.

Einfach nicht hingehen. Mann muss nur vor Gericht erscheinen - bei der Polizei nicht.
Wenn du dann nicht auftauchst wird auch kein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen oder ähnliches.

Locker bleiben.

Zu einer Vorladung zur Polizei musst du nicht erscheinen....