Trotz Aufhebungsvertrag wo anders arbeiten?

3 Antworten

Der alte AG X meinte nämlich zu mir bis Dato darf ich NICHT wo anders arbeiten ohne Bescheid zu sagen?

Du darfst jederzeit einen Nebenjob ausüben - also auch bei einem Aufhebungsvertrag und während der Freistellung; den musst Du Deinem (alten) Arbeitgeber nur mitteilen, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder die Gefahr der Kollision mit berechtigten Interessen des Arbeitgebers besteht (z.B. Konkurrenztätigkeit). Um Erlaubnis fragen musst Du ihn nicht.

Die Aussage Deines neuen Arbeitgebers, "ich darf neben einem Vollzeitjob ja auch ein Nebenjob haben bis 450€", ist also völlig richtig..

Anders sieht es aus, wenn Du während der Freistellung Vollzeit arbeiten wolltest: Hier käme es erstens darauf an, ob in der Freistellungserklärung die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit während der Freistellung ausgeschlossen wurde, ob - zweitens - die Freistellung als unwiderruflich oder widerruflich erklärt wurde; ist sie nämlich widerruflich, kann Dein alter Arbeitgeber Dich jederzeit wieder zur Arbeit bei ihm auffordern. Außerdem darf er dann - drittens - den Verdienst aus Deiner neuen Vollzeittätigkeit während der Freistellung mit dem Entgelt, das er Dir während der Freistellung zahlt, verrechnen.

Wieso arbeitest du nicht mehr bis 31.12? Bist du offiziell freigestellt? Dann kannst du natürlich woanders arbeiten, meldet dich der neue AG aber steuerrechtlich an, rutscht du beim alten AG in Nebenarbeitsstelle und vermutlich in Steuerklasse 6 für die letzte Abrechnung.

Du musst auch in deinen Vertrag schauen, was zu Nebentätigkeiten steht.

barbeee 
Fragesteller
 18.12.2019, 14:19

Ja bin freigestellt bis 31.12.

Nein du bist noch bis 31.12. unter Vertrag. Wenn du jetzt anderswo arbeitest, musst du die Abfindung anteilig erstatten.

Einen 450 € Minijob kannst du praktisch jederzeit annehmen.

barbeee 
Fragesteller
 18.12.2019, 14:13

Ich hab keine Abfindung bekommen!

Familiengerd  18.12.2019, 14:14

Welche Abfindung?