Chef will aufhebungsvertrag. Bitte nicht?
Hallo,
ich arbeite seit 9 Monaten bei einem Guten Kosmetiker in Vollzeit. Ich habe mich vor kurzem dafür entschieden mein Abitur mit der Abendschule nachzuholen. Jetzt habe ich gestern meinem Chef von meinen Plan erzählt und der war absolut dagegen. Er meinte das würde überhaupt nicht gehen, da ich ja eine Stunde vorher gehen müsste. Ich arbeite von 9 Uhr bis 18 Uhr und müsste in der Woche um 16:30 verschwinden. Er wollte mich nicht mal anhören und fand mein Plan, dass ich Teilzeit arbeite nicht gut. (Fast alle meine Kollegen arbeiten Teilzeit). Jetzt möchte er einen Aufhebungsvertrag( wäre dann in 14 Tagen aus meinem Vertrag raus) Ich möchte das ganze eigentlich gar nicht. Würde gerne hier weiterarbeiten und finde auch so einen Aufhebungsvertrag total doof. Habt ihr irgendeinen Rat für mich ?
5 Antworten
NIemand kann Dich zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wenn, dann soll er Dir schon eine ordentliche Kündigung schicken.
Seit dem 01.01.2019 hat JEDER Arbeitnehmer ein Anrecht auf Teilzeit. Dem darf sich Dein Chef auch gar nicht verweigern solange keine dringenden betrieblichen Gründe bestehen. Da er das weiss, will er Dir diesen Aufhebungsvertrag andrehen.
Gehe nicht darauf ein und weise auf Dein Recht zur Teilzeitarbeit hin.
Ob das ein legitimer Grund ist kann ich Dir nicht sagen. Auf jeden Fall ist ein Aufhebungsvertrag für Dich immer schlecht, weil Du 3 Monate Sperre für Arbeitslosengeld bekommst. Einen Aufhebungsvertrag unterschreibt man nur, wenn man einen anderen Job hat und der Chef einen früher gehen lassen möchte. Nur dann.
Gut also unterschreiben werde ich das nicht. Wenn er mich dann normal kündigt also innerhalb der Frist und ich dann nicht mehr auf der Arbeit erscheine (müsste ich mich krank melden ?), kann er mich dann fristlos kündigen ?
Bei Arbeitsverweigerung könnte in der Tat ein fristloser Kündigungsgrund bestehen.
Nach einer ordentlichen Kündigung ?
Sorry aber dieses Gesetz ist krank.
Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Wie viele AN seid Ihr?
Grundsätzlich sollte man sich ein Angebot über einen Aufhebungsvertrag gut überlegen. Wenn ein AG diesen anbietet, tut er das bestimmt nicht zum Wohle des Mitarbeiters.
Ein AG bietet einen Aufhebungsvertrag i.d.R. an um MA kündigen zu können, die nur schwer kündbar sind (z.B. Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsräte), um lange Kündigungsfristen und/oder Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.
Nimmst Du den Aufhebungsvertrag an, hast Du durch Eigenverschulden Deinen Job verloren und bekommst eine Sperre des ALG.
Wenn Dein AG Dich nicht mehr beschäftigen will, soll er Dich ordentlich kündigen.
Das kann er, wenn Du z.B. Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kannst (Beispiel: Arbeitszeit bis 18.00 Uhr vereinbart) oder wenn es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Minijob und Teilzeit werden entsprechend aufgerechnet) handelt da im Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen greift.
Ist es ein größerer Betrieb, schau Dir mal den § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz an. Hier ist die "Verringerung der Arbeitszeit" geregelt und Du kannst nachlesen, ob Du überhaupt Anspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung hast.
Auf alle Fälle solltest Du diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, egal was Dein AG Dir erzählt.
Also ich arbeite bei einem ziemlich bekannten Friseur der mehrere Läden in Deutschland hat. Er hat in dem Friseursalon auch Kosmetiker. Ich bin die einzige Vollzeitkraft. Alle anderen 5 Kosmetiker sind in Teilzeit angestellt. Er hat aber in anderen Salons noch weitere Kosmetiker.
Dann wird es sich nicht um einen Kleinbetrieb handeln und er wird Dich deswegen nicht einfach kündigen können.
Wie gesagt: Finger weg vom Aufhebungsvertrag. Wenn der AG Dich kündigen kann, weil Du Deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst (z.B. Anwesenheit bis 18.00 Uhr), bekommst Du wenigstens keine Sperre des ALG.
Jetzt schau aber erst einmal, ob der § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz aussagt, dass Du ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung hast. Wenn rechtlich nichts dagegen spricht, muss der AG die Verkürzung der Arbeitszeit mit Dir vereinbaren.
Wo kann man das nachlesen ? Liebe Grüße und vielen Dank für den netten Rat!
Google mal § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Da stehen die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitnehmer die Verkürzung seiner Arbeitszeit beantragen kann.
Bitte unterschreibe niemals einen Aufhebungsvertrag, es sei denn du erhältst eine Abfindung. Wenn du unterschreibst, zieht das eine 12wöchige Sperrfrist nach sich, da du zum Verlust des Arbeitsplatzes beigetragen hast. Außerdem verlierst du mit einem Aufhebungsvertrag alle eventuell gegen deinen Chef vorhandenen Ansprüche.
Lass es, er hat nein gesagt.
Nach nur 9 Monaten kann ich das verstehen. Arbeite zumindest 1.5 Jahre da, dass sieht gut aus. Du kannst ja trotzdem schon Mal die Bücher bestellen und anfangen zu lernen.
Oder einfach später gehen. Bloss nach nur 9 Monaten ist das einfach zu viel. Du brauchst erst die Routine von 2 Jahren um genug Reserven zu haben.
den vertrag nicht unterschreiben, soll er dich kündigen, wenn er meint
aber macht er dann eh, du bleibst ja der arbeit fern
Hallo, danke für deine Nachicht!
Ich würde wirklich sehr gerne hier bleiben. Nur er sagt er braucht abends eine Kraft, die da ist. Aber das ist doch kein Grund zu kündige oder ? Ich habe auch schon davon gehört, dass er das nicht darf.