Gibt es eine FESTE Definition bei Immobilen in Bezug auf Etage X?

3 Antworten


demnach kann eine Hochparterre auch als 1.Etage bezeichnet werden.. je nach Lust & Laune des Vermieter!?

mit der ´laune´ des vermieters hat das nichts zu tun - wie kommt man denn darauf???

solange kein vollgeschoss ab dem Fußweg beginnt, sondern höher, spricht man von hochparterre, wie der name schon sagt. dabei kann die höhe durchaus variieren, hängt von der kellerhöhe ab oder wenn unter dem hochparterre noch souterrainwohnungen oder lagerräume liegen (tiefparterre). häufig sind hochparterre über eine ´halbe´ treppe zu erreichen.

diese etage bzw. das hochparterre hat jedenfalls den zählwert ´0´. danach beginnt die 1. etage, dann die 2. usw.

und falls du  ´lust und laune´  hast: ´feste´ definitionen kannst du weiter in den bauordnungen der länder nachlesen ...:o)

Ups.. entweder hast Du meinen 'nach Lust und Laune'-Humor (ist auch sehr Schwarz das Ding) nicht verstanden oder Du bist Vermieter. In jedem Fall ein schönes Wochenende ;-)))

@Verweiler

hallo verweiler,

ich denke schon, dass ich deinen humor verstanden hab´, daher war ich sicher, ich könnte den auch so zurückgeben :o))

und ja, ich habe mit immobilien zu tun. aber um die etagen richtig zu bezeichnen, muss man kein vermieter sein - architekt, baubehörde, hausverwaltung, einwohnermeldeamt, pflege- und ambulanzdienste, feuerwehr, schornsteinfeger, notrufe aller art usw. usw. usw. reichen auch schon. da gibt´s noch jede menge mehr einrichtungen, die sich auf diese ´codes´  zwingend verlassen müssen und die u.a. in den erwähnten bauordnungen der länder festgehalten sind. insofern ist die antwort von @der hans schlichtweg falsch, auch wenn sie dir wg. der kürze gefallen mag.

stell dir mal vor, feuerwehr oder rettungsdienst kommen ins parterre, weil sie ´finden´, das könnte auch die 1. etage sein...

dir auch ein schönes WE !

Das ist einfach nur eine Bezeichnung. Das ist keineswegs verbindlich

Danke Hans, Du gibst wenigsten immer KLARE KURZE Antworten ;-)

In solchen Fällen spricht man oft von einer Hochpaterre. Parterre ist aber nur ein andere Wort für Erdgeschoss (von franz. par terre = auf der Erde). 

Allerdings gibt es soweit ich weiß keine DIN Norm, die festlegt wie die einzelnen Etage zu bezeichnen sind.

ok, demnach kann eine Hochparterre auch als 1.Etage bezeichnet werden.. je nach Lust & Laune des Vermieter!?