Treppenhausreinigung - Plötzlich Putzfirma?

5 Antworten

Der Vermieter darf den Mietvertrag nicht einseitig ändern. Er braucht die schriftliche Zustimmung aller Mieter, wenn er die Reinigung gewerblich machen lassen will. Ohne diese darf er die Kosten nicht auf die Mieter abwälzen, er muss sie aus seiner Tasche bezahlen Tauchen sie trotzdem in der Betriebskostenabrechnung auf, dagegen Einspruch einlegen und die Kosten dafür herausrechnen/abziehen.

Nicht so ganz, so auch meine Erlebnisse. Siehe ggf. meine Antwort.

Der Vermieter darf das. Er trägt aber auch die Kosten der Reinigung, wenn er hier ersucht einseitige Vertragsänderungen durchzusetzen.

Leider nicht immer, wie auch ich erleben durfte.

@schleudermaxe

Wenn sich betroffenen Mieter gegen die Abrechnung dieser Kosten zur Wehr setzen, werden sie auch in den meisten Fällen Recht behalten. Der hiesige Großvermieter HWG schiebt da mit der Bemerkung "nach billigem Ermessen" schnell mal einen Reinigungsdienst in ein Miethaus, wo säumige Mieter den Reinigungsdienst nicht oder schlecht ausführen.

Das kommt wie immer darauf an, meist auf das zuständige Gericht.

AG und LG Leipzig haben mal geurteilt, der Vermieter darf, trägt die Kosten aber selber.

Wer die beiden Gerichte kennt weiß, dass dort am gleichen Tag zur gleichen Sache vom gleichen Richter auch andere Sprüche kommen.

Andere Gerichte, Eutin, Bad Oldesloe, urteilen, der Vermieter darf, die Mieter haben zu zahlen.

Der BGH urteilt, einseitige Änderungen der Mietverträge ist nicht.

Hilft nur nicht, wenn sich keiner/kaum einer daran hält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielleicht liegt's daran, dass sich einige eintragen, aber nix machen?
Das ist bei uns nämlich der Standard für mehr als die Hälfte der Mieter.

UnsereVM hat jetzt vor einiger Zeit angekündigt, wenn das bis 30.6.21 nicht besser wird, beauftragt sie eine Firma und teilt das in den NK auf.

Seitdem geht's..

Generell würde ich, wenn die Firma nicht vernünftig reinigt, das jedes Mal dem VM mitteilen.

Wäre auch gut, wenn das alle machen.

Hatten dir mal in der Firma, da wurde dann von der Reinigungsfirma die Kraft ermahnt und dann war's gut.

Hi,

Ja das habe ich vergessen zu erwähnen. Es gibt einige Mieter die sich nicht an die Vertraglichen Bedingungen halten und die Reinigung nicht durchführen. Diese Unterschreiben aber auch nicht den Reinigungsplan.

Das Problem mit dem Melden ist ja, dass man nicht merkt, ob die Firma da war oder nicht.

@MikeCologne

Kommen Mieter ihrer Vertragspflicht nicht nach, darf der Vermieter (allein) für diese eine Firma beauftragen und deren Kosten auf sie umlegen.

@albatros

Hi Albatros,

Danke, so würde ich das auch sehen. Ich bin ja froh, dass sich die Gesellschaft für ein sauberes Treppenhaus einbringt. Und wenn dies nur über einen externen Dienstleister geht, dann sollen auch die Parteien, welche sich nicht an die Vertraglichen Bedingungen halten, auch dafür zahlen.

Kommt mir seltsam vor.. Frag mal deinen Vermieter. Was da die Eigentümer Gemeinschaft da beschlossen hat.

Dein Vertrag ist bindend für alle Parteien. So einfach darf er dann die kosten nicht umlegen.