Nachbarin putzt nie die Treppe was kann ich tun?


08.02.2020, 14:15

Darf der Vermieter ohne Abmahnung eine Reinigungsfirma beauftrage und nur mir die Kosten auferlegen?

2 Antworten

Die Sauberkeit des Treppenhauses bestimmt ausschliesslich der Vermieter.

Darf der Vermieter ohne Abmahnung eine Reinigungsfirma beauftrage und nur mir die Kosten auferlegen?

Das kommt darauf an: Ist in deinem Mietvertrag oder einer Hausordnung als deren Bestandteil vereinbart, dass die Mieter für die Reinigung des Treppenhauses anteilmäßig verantwortlich sind, kann der Vermieter nicht einseitig den Vertrag ändern, dazu braucht er zwingend die schriftliche Zustimmung aller Mieter.

Ist es das nicht und wurde vielmehr auf Freiwilligkeit einer internen Ansprache der turnusgemäßen Reinigung gesetzt, die aber scheitert, darf er eine Fremdfirma beauftragen und die Kosten anteilig auf die M umlegen, soweit Betriebskosten vereinbart wurden, § 2 Nr. 9 BetrKV.

Es steht ihm natürlich frei, bestimmte Mieter davon zu befreien und etwa berechnete Kostenpositionen zu erstatten.

Wer hat denn hier einen Putzplan zu erstellen, die Hausgemeinsschaft oder der Vermieter? Wer kontrolliert die Einhaltung des Putzplanes?

Dein Mietvertrag sagt aus,dass die Mieter die Treppe/Flur putzen sollen. in der Hausordnung müsste die konkrete Regelung zu finden sein.

Der Vermieter kann gern eine Putzfirma bestellen, zahlt aber diesen Dienst selbst, weil er eine einseitige Änderung deines Mietvertrages nicht gegen dich durchsetzen kann, falls er versucht in der Betriebskostenabrechnung diese Kosten zurück zu holen, ist dem zu widersprechen.

Hallo Gerhart, ich will mich nicht lang mit dir rumstreiten, sondern nur meine Meinung loswerden:

Der VM hat das RECHT auch einseitig auf ReinigungsDienst umzustellen, gerade weil er auf unzureichende Wahrnehmung der Reinigungspflicht durch seine Mieter verweisen kann !

@pool56

Das gilt eben nur, wenn

  1. Treppenhausreinigung weder in einer Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages noch als Bestimmung im Mietvertrag selbst als Mieterpflicht vereinbart wurde oder
  2. der Vermieter die Kosten der Reinigungsfirma selbst tragen wollte.

Es gilt eben nicht, wenn M

  1. scheinbar ihrer Verpflichtung nicht nachkommen oder
  2. einer der M der Tragung der Kosten der umlagefähigen Betriebskostenart Treppenhausreinigung nicht zustimmen würde.

Du solltest gelernt haben, das Verträge der übereinstimmenden Willenserklärung bedürfen, hier kann der VM einseitig überhaupt keine Änderung herbeiführen.

Der säumige M darf abgemahnt, zur Reinigung und widrigenfalls Tragung der Ersatzvornahmekosten verpflichtet werden, nicht aber zur Zustimmung zur Frendvergabe.

@imager761
Du solltest gelernt haben...

Ha ha Scherzkeks, DU solltest lesen können dann würdest du mir nicht so einen bullshit unterstellen und dich damit weiter lächerlich machen, denn ich schrieb ja hier bereits 16 Stunden zuvor, Eigenzitat:

Der VM kann doch nicht so einfach und schnell von sich aus eine Putzfirma AUF KOSTEN seiner MIETER beauftragen. Dazu bedürfte es einer MietvertragsÄNDERUNG, selbst wenn dort (wie im vorliegenden Fall die Reinigung durch die Mieter nur ungefähr geregelt ist, sie sollen das selber absprechen). Und der säumige PutzMieter müsste zuvor auch abgemahnt werden + Klageweg, etc.

imager bitte tu uns allen den "Gefallen" lern richtig lesen und lass Verleumdungen sein, fällt doch sowieso nur auf dich zurück und muss ja auch nicht jeder mitbekommen, dass es da ""irgendwo"" gaaanz gewaltig an Substanz mangelt !😉

Im Mietvertrag steht in Gegenseitiger Absprache. Der VM hat mir nur gesagt, das er das nicht kontrollieren kann / will. Ich habe einen Plan aufgegangen den hat sie aber wieder angenommen. Der VM meint wir müssen das untereinander regeln.

@Poisonivy74

Wie ich bereits sagte, hast du kein Recht auf Aushänge im gemeinsam genutzten Bereich ! ...aber wer unter meinem Link nachliest, sieht, dass da "jemand" keine Lehren annimmt !

Darf der VM ohne Abmahnung eine Reinigungsfirma beauftragen und nur mir die Kosten auferlegen?

@Poisonivy74

Ja, ohne Abmahnung.

Nein, der VM wird die Kosten auf alle Mieter umlegen, unabhängig davon, dass einer selber putzen will.

@pool56

DA liegen wir aber sehr über kreuz. Wenn du auf ein Präzedenzurteil verweisen kannst?

@Gerhart

Ja, sehr unterschiedliche Rechtsauffassung. Hier im Forum waren schon einige Diskussionen dazu und immer mit dem Konsens, dass die Weisung wer putzen soll alleine dem VM zusteht. Ist ja auch logisch, warum sollte der sich in seiner Immobilie lange darüber ärgern, wenn nicht oder nicht zuverlässig geputzt wird. Das wäre selbst unabhängig von Mietvertragsvereinbarungen, WENN gerade diese ignoriert würden.

Passendes URTEIL dazu versuche ich Mal zu finden, da ich gerade Zeit übrig habe.

@pool56

Im Wesentlichen liegst du damit auf meiner Linie. Ich habe hier im Ort mit dem größten W.-Anbieter schon einen Streit zu diesem Thema gewonnen, und meine Hausordnungen sind allgemein akzeptiert.

@Gerhart

So, mein lieber Gerhart (heute mal ehrlich gemeint 😀) ich bin ja ein durch und durch ehrlicher Mensch, weil ich mich nur so wohlfühle. DU HAST VOLLKOMMEN RECHT !

ICH habe mich schwer geirrt. Der VM kann doch nicht so einfach und schnell von sich aus eine Putzfirma AUF KOSTEN seiner MIETER beauftragen. Dazu bedürfte es einer MietvertragsÂNDERUNG, selbst wenn dort (wie im vorliegenden Fall die Reinigung durch die Mieter nur ungefähr geregelt ist, sie sollen das selber absprechen). Und der säumige PutzMieter müsste zuvor auch abgemahnt werden + Klageweg, etc.

Es gibt viele MIETRECHTS-INFORMATIONSQUELLEN. Meine (aus der auch mein korrigiertes Wissen stammt) ist

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinigung.htm

Oben rechts in der GUTEN Quelle findest du das Menüfeld für das in 3 Teile aufgeteilte ABC.

Sind auch AktenZeichen von Urteilen genannt, die man ja zum genaueren Nachschauen in seinen Browser kopieren könnte.

@Poisonivy74
Im Mietvertrag steht in Gegenseitiger Absprache. erbinfluchen Plan erstellen.

Meint genau was? Ist vereinbart, dass M im Turnus abwechselnd das Treppenhaus zu reinigen haben, muss der VM eben einen verbindlichen Plan sicherstellen, darf aber diese Vereinbarung nicht ändern. Ist geregelt, dass die M das selbst organisieren müssen, darf er die Betriebskosten Reinigung durch Fremdfirma erledigen und umlegen, wenn die das nicht hinbekommen.

Stell mal die Klausel wörtlich ein, dann kann man belastbar antworten.