Thermische Spannungsriss Glasscheibe hinter Herd?
Ich der Mieter habe nun hinter dem Herd auf der Glasscheibe einen thermischen Spannungsriss durch den Wasserdampf, welcher die Scheibe erhitzt hat. Meiner Meinung nach ist es eine Fehlkonstruktion seitens des Materials, welches einfach nicht Hitzefest ist (Küche, hinter dem Herd). Muss meine Haftpflicht einspringen oder zahlt der Vermieter die Reperatur. Ist eine zeimlich teure Scheibe (kann 2000 Euro+ kosten)
6 Antworten
Du musst es dem Vermieter melden und am besten auch gleich Deiner Haftpflichtversicherung. Diese schickt möglicherweise jemand zur Begutachtung und entscheidet dann, ob es ein Haftpflichtschaden ist oder ob sie evtl. Ansprüche des Vermieters an Dich abwehrt.
Der Vermieter kann von Dir nichts verlangen, was die Versicherung nicht bezahlt, bzw. wozu diese ggf. zur Zahlung verurteilt wird. Hier kann die Versicherung wie eine Rechtsschutzversicherung wirken. Deshalb unbedingt die Versicherung einschalten.
Bitte, gerne!
Meine Versicherung zahlt den Schaden :). Da es nur normales Glas ist, ist es einfach zu offensichtlich, dass die Schuld nicht bei mir, sondern einfach am Material liegt.
@bwhoch2,
dein Hinweis ist falsch.
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt keine Schäden an Glasscheiben in der Mietwohnung.
Dafür muss der Mieter eine Glasversicherung abschließen, ansonsten den Schaden selbst zahlen.
Gruß Apolon
Oh. Da magst du recht haben. Kommt vielleicht auch noch auf die einzelnen Bedingungen an, da aber Glasschaden separat versichert werden kann, kann Dein Hinweis zutreffen.
Bleibt bloss noch die Frage, ob es die Glasversicherung des Mieters zahlt, da ihm die Glasscheibe nicht gehört oder die des Vermieters zuständig wäre.
.... die Duschtrennwand und die Fensterescheiben gehören ihm auch nicht und da wird nach Bruch bezahlt, jedenfalls bei meiner.
Die soll aber nichts taugen, wie hier immer wieder behauptet wird. Somit sollten alle anderen auch keinerlei Probleme vorfinden.
War der Einbau des Herdes an dieser Stelle vorgesehen?. Nur dann wäre das Sache des Vermieters. Dann müsste die Scheibe dafür natürlich auch ausgerichtet sein.
Hast du aber den Herd selbst dort "geplant", ist es deine Sache. Dann wäre es ein Mietsachschaden, den du über deine private Haftpflichtversicherung regulieren lassen musst,.
Der Herd war schon so eingebaut und die Küche so eingerichtet. Also kein Problem, oder?
Deine private Haftpflichtversicherung kann dir hier helfen, den unberechtigten Anspruch zurück zu weisen.
Wenn diese Scheibe die Hitze nicht verträgt, ist das nicht dein Problem.
Ei der Daus. Unser Versicherungsexperte schreibt mal wieder völligen Quatsch.
Nein die Privathaftpflichtversicherung zahlt keine Glasschäden in der Mietwohnung.
Dafür benötigt der Mieter eine Glasversicherung!
Hier geht es um einen unberechtigten Anspruch. Dafür ist sehr wohl die private Haftpflicht zuständig.
Kannst du vielleicht nicht lesen?
@DerHans,
die PHV lehnt den Schaden ab, da Glasscheiben in der eigenen Wohnung nicht mitversichert sind. Also prüft sie die Schadensursache auch nicht.
Denken scheint manchmal Glücksache zu sein.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
6.6.3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
Glasschäden nach Teil A Abschnitt 1 Ziffer 6.6.1., soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
.... ich habe doch gar nichts gemacht, gibt es einen weiteren, den Du nicht magst?
Glasschäden sind in der PHV im Zusammenhang mit Mietsachschäden in der Regel nicht versichert. (Ich nehme an den Herd hast du mit gemietet und bist nicht dessen Eigentümer)
In der Annahme, dass du das Teil nur zum Kochen benutzt hast (wofür es nunmal da ist) sehe ich keine Haftung da Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch nach §538 BGB:
(Ich nehme an den Herd hast du mit gemietet und bist nicht dessen Eigentümer)
Sorry es geht natürlich darum, dass du die beschädigte Scheibe und nicht den Herd (als Schadenursache) gemietet hast.
Sofern deine Privathaftpflicht Glasbruchschäden versichert, solltest du den Schaden sofort deinem VM, dann ihr melden.
Ob ein Gutachter deiner Meinung folgt, wage ich zu bezweifeln.
G imager761
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden in der Mietwohnung.
Aber natürlich Glasschäden in anderen Wohnungen (außerhalb des eigenen Haushalts).
Woher nimmst du diesen Unsinn? Selbstverständlich fällt dieser Mietsachschaden der PHV an :-O
Mit der Wohnung mietet jeder M auch das festverbaute Inventar. Hier einen dauerhaft mointierte Glasscheibe als Spritzschutz über der Küchenarbeitsplatte.
Dabei handelt es sich um das Eigentum des Vermieters, das nur die für die Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen
wird. Wenn selbiges von dem M beschädigt wird, muss dieser natürlich für den Sachschaden aufkommen.
Weil es sich dabei um die Forderung eines Dritten handelt, springt dafür in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein. Glasschäden sind aber i. d. R. nur dann versichert, wenn dieses Risko ausdrücklich mit eingeschlossen ist.
G imager761
Nein - deine Privathaftpflichtversicherung zahlt den Schaden nicht.
Dies würde deine Glasversicherung zahlen, wenn du eine hast.
Ansonsten wirst du diese Glasscheibe selbst zahlen müssen.
Danke :)